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EU einigt sich auf Recht auf Reparatur

Europäisches Parlament
Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher sol­len de­fek­te Pro­duk­te künf­tig ein­fa­cher re­pa­rie­ren las­sen kön­nen. Un­ter­händ­ler des EU-Par­la­ments und der EU-Staa­ten haben sich auf die Ein­füh­rung eines Rechts auf Re­pa­ra­tur ge­ei­nigt. Dar­un­ter fal­len etwa Staub­sauger und Han­dys, es gilt aber nicht für alle Pro­duk­te.

Erstmals werde es einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei "weißer Ware" - darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte - und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones geben, sagte der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD).

Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. "Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben", sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.

Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache. 

Verbraucherschutz ist auch Umweltschutz

Die Regeln sollen auch dem Umweltschutz dienen. Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz. "Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair-Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird", sagte die Grünen-Politikerin.

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck und stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind.

 

Aus der Datenbank beck-online

Rasquin/Möller-Klapperich, Das Recht auf Reparatur (“Right to Repair”) in der Europäischen Regulierung, NJ 2024, 58

Augenhofer/Küter, Recht auf oder Pflicht zur Reparatur?, VuR 2023, 243 

Seitz, Das Recht auf Reparatur – Balanceakt zwischen Ressourcenschutz und ausufernder Herstellerhaftung, GWR 2023, 150

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