Im Streit um eine Millionen-Geldbuße hat der Betreiber der Gaming-Plattform Steam eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter wiesen eine Klage des Unternehmens Valve am Mittwoch in Luxemburg ab und bestätigten, dass Valve und fünf Spieleverleger gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.
Die EU-Kommission verhängte 2021 gegen Valve und die fünf Spieleverleger Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax Geldbußen von insgesamt 7,8 Millionen Euro. Die Brüsseler Behörde warf den Unternehmen illegale Absprachen vor. Sie sollen Verbraucher daran gehindert haben, Videospiele auch in anderen EU-Ländern zu nutzen. Aktivierungscodes, die zum Freischalten von Spielen benötigt werden, haben demnach nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen funktioniert. Seit Dezember 2018 ist ein sogenanntes Geoblocking untersagt, das beim Verkauf etwa von PC-Spielen auf CDs oder DVDs die Nutzung geografisch beschränkt.
Valve klagte erfolglos gegen die Strafe. Nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union habe die Kommission ausreichende Nachweise für die Vereinbarung von Geoblocking vorgelegt. Demnach sollte verhindert werden, dass Verbraucher oder Vertriebshändler Videospiele womöglich in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen kaufen, was unter anderem Verluste für die Vertreiber und Verleger bedeutet hätte. Es ging dem Gericht zufolge also nicht um den Schutz des Urheberrechts, sondern um die zu erzielenden Gewinnmargen (Urt. v. 27.9.2023 - T-172/21).
Aus der Datenbank beck-online
Benditz/Völcker: Die Entwicklung des europäischen Kartellrechts im Jahr 2022, EuZW 2023, 355
Redaktion MMR-Aktuell: EU-Kommission: Geldbuße gegen Anbieter von PC-Videospielen wegen Geoblocking, MMR-Aktuell 2021, 435934
Völcker/Benditz, Die Entwicklung des europäischen Kartellrechts im Jahr 2021, EuZW 2022, 247