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Schutzgebiete nicht ausgewiesen: Deutschland kassiert Rüffel aus Luxemburg

EuGH
Deutsch­land hat wegen Ver­stö­ßen gegen EU-Na­tur­schutz­recht eine Nie­der­la­ge vor dem EuGH er­lit­ten. Die Bun­des­re­pu­blik habe eine Reihe von Ge­bie­ten nicht als be­son­de­re Schutz­ge­bie­te aus­ge­wie­sen und nicht die nö­ti­gen Er­hal­tungs­maß­nah­men fest­ge­legt, ent­schie­den die Rich­te­rin­nen und Rich­ter in Lu­xem­burg.

Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission seine Verpflichtungen dazu nicht genügend erfüllt, weswegen die Brüsseler Behörde die Bundesrepublik 2021 verklagt hat. Wie schon die Generalanwältin gaben nun auch die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs der EU-Kommission größtenteils Recht.

Deutschland habe 88 der 4.606 in Rede stehenden Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht genügend Erhaltungsziele festgelegt. Damit wurde gegen die entsprechende Richtlinie verstoßen. Außerdem seien für 737 der 4.606 Gebiete nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden, hieß es in dem Urteil. Die restlichen Rügen der EU-Kommission wies der EuGH jedoch zurück. Deutschland drohen nun hohe Strafzahlungen. Auch gegen andere Länder klagt die EU-Kommission derzeit in ähnlichen Fällen.

"Deutschland muss jetzt dringend nachlegen", sagte der Präsident des Naturschutzbundes, Jörg-Andreas Krüger. Das Urteil bestätige, was man in den Schutzgebieten selbst schon sehe: dass nur 25% der Arten und 30% der Lebensraumtypen derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand seien (Urt. v. 21.9.2023 C-116/22)(dpa). 

 

Aus der Datenbank beck-online

Köck, Der Umgang mit wissenschaftlicher Unsicherheit in der Rechtsprechung zum EU-Naturschutzrecht, ZUR 2022, 259

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