Deutschland hat wegen Verstößen gegen EU-Naturschutzrecht eine Niederlage vor dem EuGH erlitten. Die Bundesrepublik habe eine Reihe von Gebieten nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission seine Verpflichtungen dazu nicht genügend erfüllt, weswegen die Brüsseler Behörde die Bundesrepublik 2021 verklagt hat. Wie schon die Generalanwältin gaben nun auch die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs der EU-Kommission größtenteils Recht.
Deutschland habe 88 der 4.606 in Rede stehenden Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht genügend Erhaltungsziele festgelegt. Damit wurde gegen die entsprechende Richtlinie verstoßen. Außerdem seien für 737 der 4.606 Gebiete nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden, hieß es in dem Urteil. Die restlichen Rügen der EU-Kommission wies der EuGH jedoch zurück. Deutschland drohen nun hohe Strafzahlungen. Auch gegen andere Länder klagt die EU-Kommission derzeit in ähnlichen Fällen.
"Deutschland muss jetzt dringend nachlegen", sagte der Präsident des Naturschutzbundes, Jörg-Andreas Krüger. Das Urteil bestätige, was man in den Schutzgebieten selbst schon sehe: dass nur 25% der Arten und 30% der Lebensraumtypen derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand seien (Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22)(dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Köck, Der Umgang mit wissenschaftlicher Unsicherheit in der Rechtsprechung zum EU-Naturschutzrecht, ZUR 2022, 259