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EuG muss neu über Beihilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn entscheiden

EuGH, dpa
Das EuG hatte die mil­lio­nen­schwe­re Be­triebs­bei­hil­fe des Lan­des Rhein­land-Pfalz für den Flug­ha­fen Frank­furt-Hahn im Mai 2021 ge­kippt. Der EuGH hat die­ses Ur­teil nun wegen Rechts­feh­lern und Be­grün­dungs­män­geln auf­ge­ho­ben und die Sache an das EuG zu­rück­ver­wie­sen.

Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb Klage erhoben. Das EuG kippte die Genehmigung der Kommission, weil diese Fehler bei der Prüfung der Beihilfe gemacht habe. 

Das Rechtsmittel des Landes Rheinland-Pfalz hatte nun beim Europäische Gerichtshof vorläufigen Erfolg. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union hatte wegen Rechtsfehlern und Begründungsmängeln keinen Bestand. Der EuGH hat die Sache an das EuG zurückverwiesen: Die Sache sei noch nicht zur Entscheidung reif, da noch viele Tatsachen überprüft werden müssten, so der EuGH (Urt. v. 14.9.2023 C‑466/21, dpa)

 

Soltész, Wichtige Entwicklungen im Europäischen Beihilferecht im Jahre 2022, EuZW 2023, 5

Lufthansa-Klage gegen Beihilfen für Flughafen Hahn droht vor EuGH zu scheitern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.10.2020, becklink 2017870

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