Dr. Hans-Jürgen Hillmer
Bestandsaufnahme anlässlich des VID-Kongresses vom 6.11.2025

In einem Programmteil des VID-Kongresses 2025 wurde am 6.11.2025 in Berlin das mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zur Verfügung gestellte Instrumentarium diskutiert, das im Vorfeld von Insolvenzen Lösungen in Krisenkonstellationen eröffnen soll. Die Verfahrensherrschaft liegt bei den Schuldnern. Aus Gläubigersicht bestehen Chancen und Risiken.
Praxis-Info!
Problemstellung
Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) wurde am 1.1.2021 als rechtlicher Rahmen für die Umstrukturierung von Unternehmen in Deutschland eingeführt. Es ermöglicht Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, sich außerhalb der Insolvenz zu sanieren, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Das Verfahren gestattet Vereinbarungen mit Gläubigermehrheit, die auch für abweichende Minderheiten verbindlich sind. Es besteht aber auch die Gefahr, dass Schuldnerstrategien zur Aushöhlung der eigentlich zugrunde liegenden Sanierungszwecke führen. Hiermit befasste sich aus Gläubigersicht unter dem Titel „Analyse von Gläubigerstrategien im Hinblick auf die taktische Nutzung durch Schuldner“ Dr. Matthias Schönfelder (UniCredit Bank GmbH).
Lösung
Festgestellt wurde, dass aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten im Jahr 2025 die Nutzung des StaRUG zugenommen hat, was seine Bedeutung unterstreicht.
1. Mitgestaltungsmöglichkeiten für Gläubiger
Aus Gläubigerperspektive ergeben sich Chancen und Risiken, umso wichtiger sind deren Mitgestaltungsmöglichkeiten. Das StaRUG ermöglicht es zwar Gläubigern, frühzeitig in die Sanierung einzusteigen. Das Mehrheitsprinzip birgt aber die Gefahr, dass Minderheitsgläubiger überstimmt werden, was die Annahme von Forderungskürzungen oder Umwandlungen wie Kapitalkürzungen erzwingt. Andererseits ist aber die Abwendung von sog. Akkordstörern (blockieren mit Kleinbeträgen) zu vermerken.
Herausforderungen ergeben sich durch Informationsasymmetrien: Schuldner kontrollieren die Kommunikation und das Timing und schaffen Informationsungleichgewichte, die Gläubiger strategisch verwalten müssen. Problematisch ist die „akute“ Zahlungsunfähigkeit, die im Verfahren eintritt.
2. Taktische Nutzung durch Schuldner
Schuldner können das StaRUG strategisch nutzen, um Gläubiger durch Androhung von Restrukturierungsverfahren zu Verhandlungen zu drängen. Dies ergibt sich insbesondere auch durch die Ausgestaltung als teilkollektives Verfahren und die Möglichkeit, einzelne Planbetroffene oder ganze Gruppen zu überstimmen. Dem steht das Idealbild gegenüber: Das StaRUG-Verfahren könne schnell und „heimlich“ durchgeführt werden, wodurch der mit dem Insolvenzverfahren stets in Verbindung gebrachte und gefürchtete „Makel der Insolvenz“ ausbleibe.
Das StaRUG erzeugt aber andererseits Zeitdruck auf die Gläubiger, was zu einer Schwächung der Verhandlungspositionen führen kann, insbesondere wenn der Schuldner versucht, Gläubigergruppen gegeneinander auszuspielen.
Gläubiger müssen deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten verstehen, um effektiv auf die StaRUG-Taktiken reagieren zu können: Institutionelle Gläubiger können, so die Erfahrung von Schönfelder, „an sich“ mit unterschiedlichen Ausgangspositionen gut umgehen.
3. Strategien für Gläubiger
Drei Handlungsempfehlungen zur Wahrung der Interessen lauten:
Frühzeitige Finanzanalyse: Eine frühzeitige Analyse der finanziellen Situation des Schuldners hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksame Reaktionen vorzubereiten.
Koalitionsbildung: Die Bildung von Koalitionen mit anderen Gläubigern stärkt die Verhandlungsposition und fördert eine einheitliche Abstimmungshaltung bei Restrukturierungsplänen. Geld- wie auch Warenkreditgeber sind i.d.R. so wichtig für eine Restrukturierung, dass ein Plan „gegen sie“ kaum zielführend sein wird.
Juristische Expertise: Die Einschaltung von externen/internen Rechtsexperten stellt sicher, dass der Restrukturierungsplan rechtskonform und damit auch umsetzbar ist.
- Als Fazit lässt sich zur Rolle des StaRUG in der Restrukturierung festhalten: Das StaRUG ist ein wichtiges Instrument für die Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz und bietet Chancen und Herausforderungen für Schuldner und Gläubiger gleichermaßen – ist im Hinblick auf Aufwand und Kosten aber vor allem bei größeren Unternehmenskunden geeignet. Gläubiger sind mit Risiken konfrontiert, wie z.B. der Gefahr, durch Mehrheitsentscheidungen überstimmt zu werden. Faktisch dürfte dies aber, wie die jüngere Vergangenheit zeigt, eher die Gruppe der Eigenkapitalgeber betreffen. Im Ergebnis bleibt die Balance zwischen erfolgreicher Restrukturierung und Gläubigerinteressen eine zentrale Herausforderung, die eine sorgfältige Strategie und ein sorgfältiges Engagement erfordert. Das ist eine insbesondere auch für das Forderungsmanagement wichtige Empfehlung.
- Dr. Jasmin Urlaub befasste sich mit dem Ausschluss von Bezugsrechten und dem Minderheitenschutz. Sie empfahl, vorsorglich eine sachliche Rechtfertigung im StaRUG-Plan vorzusehen. Verfahrensseitig betonte Dr. Adrian Sebastian Kramer (AG Hannover), dass das Abstandsgebot zum Insolvenzverfahren (kein Zugang bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit) in der von ihm erlebten Gerichtspraxis nicht immer eingehalten werde. Der Grundsatz der Selbstorganisation und Eigenverantwortung des Schuldners (Verfahrensherrschaft) ist verfahrenstechnisch unkritisch. Es gebe kein formales Eröffnungsverfahren und keine proaktive Überwachung des Schuldners durch das Gericht. In der Praxis sei das Bedürfnis zu spüren, Vorgespräche durchführen zu können. Fehlende Gläubigerlisten, fehlende Bilanz- und Liquiditätsplanungen sind in der Praxis erlebte Gründe für Ablehnungen eines Restrukturierungsverfahrens gemäß StaRUG.
- Zum Veranstalter der Konferenz und weiteren Programmteilen siehe im BC-Newsletter vom 6.11.2025 sowie unter https://www.vid.de/veranstaltungen-vid/deutscher-insolvenzverwalterkongress-2025/.
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Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld
BC 12/2025
BC20251213