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Bilanzierung grüner Finanzierungen

Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

IDW Knowledge Paper: Update 2025

 

Nachhaltige Finanzierungen stellen die Rechnungslegung zunehmend vor neue Herausforderungen. Mit dem Update seines Knowledge Papers zur Bilanzierung grüner Finanzierungen reagiert das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) auf aktuelle Änderungen der IFRS 9 und IFRS 7 sowie auf das EU-Endorsement (Zustimmungsverfahren) vom Mai 2025. Die neuen Regelungen bringen insbesondere bei der Klassifikation, Bewertung und Offenlegung ESG-gebundener Finanzinstrumente weitreichende Neuerungen – mit spürbaren Auswirkungen für die bilanzielle Praxis.


 

Praxis-Info!

 

1. Aktualisierung des IDW Knowledge Paper

Das IDW hat das ursprünglich am 2.7.2025 veröffentlichte Knowledge Paper „Bilanzierung von grünen Finanzierungen“ umfassend überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene angepasst. Anlass für das Update waren die im Jahr 2024 vorgenommenen Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 sowie deren EU-Endorsement am 27.5.2025. Mit der Überarbeitung verfolgt das IDW das Ziel, praxisnahe Hinweise für die bilanzielle Behandlung von grünen Finanzierungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage bereitzustellen. Die neuen IFRS-Vorgaben sind erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2026 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig.

 

 

2. Bedeutung grüner Finanzierungen

Grüne Finanzierungsformen haben sich in den letzten Jahren stark am Markt etabliert, darunter „Green Bonds“, „Green Loans“, grüne Schuldscheine und ESG-gebundene Finanzierungen (ESG steht für Environmental, Social and Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Während Green Bonds in ihrer Grundstruktur klassischen Anleihen ähneln, müssen die Erlöse zweckgebunden für nachhaltige Projekte verwendet werden – wie beispielsweise für erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltige Wasserwirtschaft oder saubere Transportlösungen.

Anders gestalten sich ESG-gebundene Finanzierungsinstrumente. Hier ist der Zinssatz an Nachhaltigkeitskennzahlen oder ESG-Ratings gekoppelt, ohne dass eine Verpflichtung zur Mittelverwendung für grüne Projekte besteht.

Diese Vielfalt und das Fehlen klarer Definitionen, beispielsweise für grüne Schuldscheine, stellen für die bilanzielle Praxis eine Herausforderung dar.

 

 

3. Neue IFRS 9-Anforderungen

Das Kernstück der Änderungen betrifft die Zahlungsstrombedingung nach IFRS 9. Diese legt fest, ob ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value bewertet wird. Um Unsicherheiten, insbesondere bei ESG-Klauseln, zu adressieren, ergänzte das IASB 2024 die Anwendungsleitlinien. ESG-Klauseln können etwa die Höhe oder den Zeitpunkt von Zahlungen – abhängig von Nachhaltigkeitskriterien – anpassen. Eine zentrale Frage betrifft die Einordnung der Zinsanpassung. Maßgeblich ist, ob die vereinbarte Vergütung für den Kreditgeber einer marktüblichen Entschädigung im Sinne eines Standardkreditvertrags entspricht. Anpassungen, die etwa an den Preis eines Rohstoffs oder den Unternehmenserfolg des Schuldners gekoppelt sind, erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht. Nach der aktualisierten Auslegung sind auch bedingte Zahlungsmechanismen – etwa bei Erreichen eines Nachhaltigkeitsziels – unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit zu berücksichtigen. Der neu eingeführte Signifikanz-Test soll dabei sicherstellen, dass die vereinbarten Zahlungsströme im wirtschaftlichen Ergebnis nicht wesentlich von denen eines klassischen Finanzinstruments ohne ESG-Komponente abweichen.

 

 

4. Neuer Signifikanz-Test

Die neue Signifikanzprüfung („Signifikanz-Test“) ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Regelungen. Vertragsbedingungen müssen daraufhin geprüft werden, ob sie zu Zahlungen führen, die nicht signifikant von jenen eines Standardkreditvertrags abweichen. Im Unterschied zum bisherigen Benchmark-Test werden beim Signifikanztest alle vertraglich vorgesehenen Szenarien berücksichtigt – nicht nur die plausiblen. Für bestimmte Instrumente wie Green Project Bonds oder Green Securitised Bonds ist eine besonders sorgfältige Beurteilung erforderlich, da deren Zahlungsströme vom Projekterfolg abhängen können.

 

 

5. Neue Angabepflichten nach IFRS 7

Parallel zu den Änderungen in IFRS 9 wurden auch die Angabepflichten nach IFRS 7 zu ESG-gebundenen Finanzinstrumenten ausgeweitet. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichte zu erhöhen. Unternehmen müssen künftig detailliert darlegen, inwiefern vertragliche Zahlungsströme an ESG-bezogene Bedingungen geknüpft sind – etwa an das Erreichen bestimmter Nachhaltigkeitsziele. Konkret sind Angaben erforderlich …

  • zu Art und Inhalt der ESG-Klauseln,
  • zur möglichen Bandbreite der Zinsanpassung sowie
  • zu den Auswirkungen auf die vertraglichen Zahlungsbedingungen.

Zudem sind der Bruttobuchwert der betroffenen Vermögenswerte und der fortgeführte Anschaffungskostenwert entsprechender Verbindlichkeiten zu berichten – jeweils differenziert nach Klassen von Finanzinstrumenten. Eine Ausnahme gilt für Instrumente, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden – in diesen Fällen entfällt die Angabepflicht.

 

 

WP/StB Kai Peter Künkele, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

WP Sanja Mitrovic, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 9/2025

BC20250920

 

 

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