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Künstliche Intelligenz im Rechnungswesen, der Jahresabschlusserstellung und der Wirtschaftsprüfung

Christian Thurow

Lünendonk®-Studie 2024 – eine Publikation der Lünendonk & Hossenfelder GmbH in Zusammenarbeit mit RSM Ebner Stolz

 

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt auch im Rechnungswesen immer mehr an Bedeutung. Eine aktuelle Studie erlaubt Einblicke in die Hauptanwendungsbereiche von KI im Rechnungswesen, die wesentlichen Herausforderungen und mögliche zukünftige Entwicklungen.


 

Praxis-Info!

An der Studie waren 40 Unternehmen beteiligt, wobei der Erhebungszeitraum März bis August 2024 war. Aufgrund der rasanten Entwicklung von KI-Anwendungen könnte sich mittlerweile bereits ein anderes Bild ergeben haben. Allerdings ist davon auszugehen, dass die im Folgenden angesprochenen Punkte auch weiterhin Gültigkeit haben.

 

 

Wesentliche Anwendungen von KI im Rechnungswesen

Die im Rahmen der Befragung genannten Hauptanwendungsfälle von KI im Rechnungswesen umfassen die Bereiche:

  • Datenaustausch mit Lieferanten
  • Zahlungsverkehr
  • Texterkennung in Verträgen sowie allgemeine Texterstellung
  • Belegerkennung sowie -verarbeitung
  • Tagging (Kennzeichnung, Markierung) von Informationen (z.B. ESEF).

Auffallend ist, dass die Konsistenzprüfung (Überprüfung der Widerspruchsfreiheit) der KI-Ergebnisse überwiegend (88%) mittels manueller Prozesse durchgeführt wird.

Die Hauptmotivation für den Einsatz von KI ist: Effizienzsteigerung, schnellerer Datenzugriff und Qualitätsverbesserung.

 

 

Wesentliche Herausforderungen des KI-Einsatzes im Rechnungswesen

Als wesentliche Herausforderungen nannten die Studienteilnehmer insbesondere:

  • Qualifizierte Mitarbeitende
  • Datenschutz
  • Verfügbarkeit von IT-Dienstleistern
  • Datenqualität und -verfügbarkeit.

Während insbesondere der Datenschutz als sehr herausfordernd angesehen wird, stellt die Qualifikation der Mitarbeitenden das größte Problem dar. Hierbei ist zu beachten: Die Studie wurde Monate vor der verpflichtenden Schulung von Mitarbeitenden im Rahmen der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) durchgeführt (seit 2.2.2025 vorgeschrieben). Die Situation dürfte sich durch die regulatorischen Anforderungen nun noch einmal verschärft haben.

 

 

KI-Einsatz im Rahmen der Abschlussprüfung

Im Rahmen der Studie wurde auch die Erwartung der bilanzierenden Unternehmen an die KI-Nutzung des Jahresabschlussprüfers erhoben. Durch die Bank wird von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hierbei der Einsatz von digitalen Tools und KI erwartet, vor allem in den Bereichen:

  • Prüfung von Geschäftsvorfällen und Konten(abgleich)
  • Datenaustausch
  • Berichterstellung.

 

 

Ein Blick in die (nahe) Zukunft

In den nächsten zwei Jahren erwartet die Mehrheit der Teilnehmer einen steigenden Einsatz von KI-Anwendungen zur Automatisierung von Arbeitsprozessen und Zahlungsverkehr sowie zum verbesserten Datenaustausch mit Lieferanten. Auch eine verstärkte Automatisierung der Konsistenzprüfung von KI-Ergebnissen ist geplant. Etwas abgeschlagen wirkt dabei die Texterstellung und -erkennung, was aber auch an der bereits breitflächigen Anwendung von KI (Stichwort: ChatGPT) liegen kann.

 

 

Hinweis:

 

Eine weitere Zusammenfassung der Lünendonk®-Studie 2024 „Künstliche Intelligenz im Rechnungswesen, der Jahresabschlusserstellung und der Wirtschaftsprüfung“ findet sich bei Hillmer, BC 2024, 499 f., Heft 11.

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Risk Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)

 

 

BC 4/2025

BC20250413

 

 

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