BMF-Schreiben vom 5.6.2012, IV C 6 – S 2133-b/11/10016
Nach Rn. 28 und 29 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 (BStBl. I 2011, S. 855 – siehe hier) wird die Taxonomie regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft. Nach Veröffentlichung einer aktuelleren Taxonomie ist diese unter Angabe des Versionsdatums zu verwenden. Mit jeder Version bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. Eine Taxonomie ist so lange zu verwenden, bis eine aktualisierte Taxonomie veröffentlicht wird.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden. Für die Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung muss die jeweils für dieses Wirtschaftsjahr geltende Taxonomie verwendet werden. Es wird nicht beanstandet, wenn diese Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.
Die Übermittlung von Datensätzen aufgrund einer Taxonomie für ein kalendergleiches Wirtschaftsjahr wird regelmäßig mit dem Release des ELSTER-Rich-Client (ERiC) im November des Vorjahres (= Veröffentlichungsjahr) ermöglicht. Sie gilt auch für abweichende Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12. des Veröffentlichungsjahres beginnen. Ist ausnahmsweise keine Aktualisierung in der Taxonomie erforderlich, ist die letzte Taxonomie auch für die folgenden Wirtschaftsjahre zu verwenden.
Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.1) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen ab sofort unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Der technische Leitfaden wird zeitgleich angepasst. Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, zu verwenden. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des o. a. BMF-Schreibens genannten Bilanzen (z.B. Liquidationsbilanzen) sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2012 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2012 gegeben sein.
Praxis-Info!
Die Taxonomie 5.1 (Kern- und Branchentaxonomien) ist bereits seit 30.5.2012 unter www.esteuer.de abrufbar. Gegenüber der Taxonomie 5.0 (vom 14.9.2011) wurden in der Bilanz u.a. zusätzliche Auffangpositionen eingerichtet, welche die ausländischen Betriebsstätten berücksichtigen. In den folgenden Tabellen werden diese Ergänzungen beispielhaft vorgestellt (Hervorhebung durch Unterstreichung).
Bilanzgliederung Taxonomie | Mussfelder |
Immaterielle Vermögensgegenstände | Summenmussfeld |
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte ausländischer Betriebsstätten, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
geleistete Anzahlungen (immaterielle Vermögensgegenstände) | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
geleistete Anzahlungen (immaterielle Vermögensgegenstände), soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
sonstige immaterielle Vermögensgegenstände | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
Bilanzgliederung Taxonomie | Mussfelder |
Sachanlagen | Summenmussfeld |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | Summenmussfeld |
unbebaute Grundstücke | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
grundstücksgleiche Rechte und Bauten | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, davon Grund und Boden-Anteil | Mussfeld |
Bauten auf fremden Grundstücken | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
Übrige Grundstücke, nicht zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
technische Anlagen | Mussfeld |
technische Anlagen und Maschinen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
Geschäfts- und Vorführwagen | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
sonstige Sachanlagen | Mussfeld |
Bei der Untergliederung des Mussfelds „technische Anlagen“ wurden die beiden folgenden Positionen (freiwillige Angaben!) geändert:
- von „GWG“ in „technische Anlagen und Maschinen, GWG“,
- von „GWG-Sammelposten“ in „technische Anlagen und Maschinen, GWG-Sammelposten“.
Eine vergleichbare Umbenennung erfolgte beispielsweise bei den (freiwilligen) Unterpositionen des Mussfelds „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“.
Bilanzgliederung Taxonomie | Mussfelder |
Vorräte | Summenmussfeld |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | Mussfeld |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | Mussfeld |
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
fertige Erzeugnisse und Waren | Mussfeld |
fertige Erzeugnisse und Waren, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
sonstige Vorräte | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
geleistete Anzahlungen (Vorräte) | Mussfeld |
geleistete Anzahlungen (Vorräte), soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
Vorräte, vor Absetzung von erhaltenen Anzahlungen | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
Bei der GuV sind in den bedeutsamen Positionen der Umsatzerlöse und des Materialaufwands keine Änderungen in der Taxonomie 5.1 gegenüber der Taxonomie 5.0 festzustellen. Beim Personalaufwand wurde lediglich eine vormalige Mussfeldzuordnung geändert bzw. „abgeschwächt“ (siehe Tabelle):
Bilanzgliederung Taxonomie | Mussfelder |
Personalaufwand (GKV) | Summenmussfeld |
Löhne und Gehälter | Summenmussfeld |
Löhne für Minijobs | Mussfeld |
Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer | Mussfeld, Kontennachweis erwünscht |
Vergütungen an angestellte Mitunternehmer § 15 EStG | Mussfeld |
übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
davon Sachbezüge | Mussfeld |
davon freiwillige Zuwendungen | Mussfeld |
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | Summenmussfeld |
soziale Abgaben | Mussfeld |
davon soziale Abgaben für angestellte Mitunternehmer § 15 EStG | Mussfeld |
Aufwendungen für Altersversorgung | Mussfeld |
davon für Gesellschafter-Geschäftsführer | Mussfeld |
davon für angestellte Mitunternehmer § 15 EStG | Mussfeld |
Aufwendungen für Unterstützung | Mussfeld |
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, nicht zuordenbar | Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
Das Bundesfinanzministerium hat zwischenzeitlich eine Übersicht der vorgenommenen Änderungen in der Taxonomie 5.1 gegenüber der Taxonomie 5.0 unter www.esteuer.de veröffentlicht (unter "Taxonomien vom 01.06.2012 (Taxonomie 5.1)" – "Änderungsnachweis zum Taxonomie-Update 2012 (Taxonomie 5.0 / 5.1)" – "Download des Änderungsnachweises"). Auch laut den vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen FAQ (Frequently Asked Questions) soll einmal pro Jahr ein Taxonomie-Update erlassen werden. „In diesem Fall sind die betreffenden Änderungen im Unternehmen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für den (möglichen) Wegfall von Auffangpositionen. Folglich müssen im Unternehmen Kontrollen eingerichtet werden, welche die bestehenden Prozesse zur Erstellung einer E-Bilanz entsprechend der jeweils gültigen Taxonomie sicherstellen.“ (Aus: Zwirner/Schmid/König: E-Bilanz konkret, Elektronische Steuer-Bilanz, München 2012, S. 49, BC-Ratgeber)
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[Anm. d. Red.]
BC 7/2012
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