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ChatGPT mit Mehrwert für wen?

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

TÜV-Studienergebnisse vom 28.11.2023

 

Ein Jahr ChatGPT: Nach den Ergebnissen einer TÜV-Verband-Studie zum Nutzungsverhalten und zur notwendigen Regulierung erwartet die Mehrheit der Befragten positive Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf das Privat- und Arbeitsleben. Es besteht hoher Bedarf für KI-Weiterbildungen bei Erwerbstätigen, zumal viele den Ergebnissen misstrauen. Gefordert werden daher gesetzliche Vorgaben, um Risiken einzudämmen.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Ein Jahr nach der Einführung von ChatGPT verbreiten sich Anwendungen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) rasant: Gut jeder dritte Bundesbürger hat bereits ChatGPT genutzt (37%). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.008 Personen ab 16 Jahren, darunter 649 Erwerbstätige, die im Oktober 2023 durchgeführt wurde. Demnach haben 85% der Befragten schon einmal von ChatGPT gehört oder darüber gelesen: „ChatGPT und andere KI-Anwendungen entwickeln sich zu wichtigen Werkzeugen für das berufliche und private Leben der Nutzer“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung der Studienergebnisse am 28.11.2023.

Laut Umfrage sind die wichtigsten Anwendungen

  • Unterhaltungszwecke (52%),
  • Recherchen (44%),
  • Erstellung von Texten (40%) oder
  • Generierung und Bearbeitung von Fotos oder Videos (26%).

Allerdings gibt es auch Vorbehalte und Sorgen rund um den Einsatz von KI. Gut die Hälfte der Befragten hat kein Vertrauen in die Ergebnisse generativer KI-Anwendungen (56%). Und eine überwältigende Mehrheit von 83% ist der Meinung, dass es gesetzliche Vorgaben für den sicheren Einsatz Künstlicher Intelligenz geben sollte. Was bedeutet das für den betrieblichen Einsatz?

 

 

Lösung

(1) Auswirkungen im Berufsleben: Laut den Ergebnissen der Umfrage erwartet eine breite Mehrheit, dass sich die Technologie positiv auf ihr Leben auswirken wird. Aus Sicht von 55% hat KI das Potenzial, die Befragten in ihrem privaten Leben zu unterstützen, und bei sogar 58% gilt das auch für den eigenen Beruf:

  • Fast die Hälfte der Erwerbstätigen erwartet, dass KI in fünf Jahren eine große oder sehr große Rolle für ihre berufliche Tätigkeit spielen wird.
  • Fast jeder dritte Erwerbstätige befürchtet, beruflich abgehängt zu werden, wenn sie die Technologie nicht beherrschen (31%).
  • Und fast zwei Drittel der Befragten hält eine KI-Weiterbildung für ihre berufliche Tätigkeit für sinnvoll (63%).

Bühler sieht verbreitete Unsicherheit darüber, inwieweit KI-Systeme eine echte Gefahr für den eigenen Arbeitsplatz sind oder diesen wie Computer, Internet oder Smartphone schrittweise verändern werden. Gut die Hälfte der Erwerbstätigen ist der Meinung, dass KI-Systeme Routineaufgaben ihrer beruflichen Tätigkeit übernehmen werden oder das jetzt schon tun. Und immerhin 29% glauben, dass KI ihre berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise ersetzen könnte.

(2) Risiken beim Einsatz von KI: Trotz einer insgesamt aufgeschlossenen Haltung zu Künstlicher Intelligenz sehen die Befragten auch erhebliche Gefahren. Mehr als 75% stimmen der Aussage zu, dass beim Einsatz von KI-Technologie derzeit nicht abschätzbare Risiken bestehen. Dass der Wahrheitsgehalt eines mithilfe von KI generierten Texts nicht mehr erkennbar ist, meinen 83%. Und 81% erwarten, dass KI-Technologie die Verbreitung von „Fake News“ massiv beschleunigen wird. Eine große Mehrheit von 91% fordert daher eine Transparenz- und Kennzeichnungspflicht für Inhalte, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz erzeugt worden sind. Und 86% der Bundesbürger halten eine verpflichtende Prüfung der Qualität und Sicherheit von KI-Systemen durch unabhängige Prüforganisationen, wie z.B. den TÜV, für notwendig.

(3) Regulierung: Aus Sicht des TÜV-Verbands müssen die finalen Verhandlungen über die europäische KI-Verordnung („Al Act“) jetzt zügig abgeschlossen werden. Ein Streitpunkt in den finalen Trilog-Verhandlungen (Dreiergespann der gesetzgebenden EU-Institutionen: EU-Kommission, EU-Rat, EU-Parlament) ist der Umgang mit sog. KI-Basismodellen, die je nach Leistungsfähigkeit auch sog. „Allzweck KI“ (General Purpose Al) wie ChatGPT umfassen. Der Al Act sieht vor, KI-Anwendungen in vier Risikoklassen einzuteilen. Je nach Risiko müssen die Anbieter unterschiedliche Anforderungen erfüllen:

  • Der Großteil der KI-Anwendungen muss nach den Angaben von Bühler keinerlei Vorgaben erfüllen.
  • Andere KI-Systeme, wie Social Scoring (Punktwerteverfahren mit öffentlich verfügbaren Daten), werden dagegen komplett verboten.
  • KI-Systeme mit einem „begrenzten Risiko“ wie einfache Chatbots (digitaler Sprachgenerierungs-Assistent), müssen bestimmte Transparenz- und Kennzeichnungspflichten erfüllen.
  • Für KI-Anwendungen mit einem „hohen Risiko“, z.B. in kritischen Infrastrukturen, Software im Personalwesen oder bestimmte Kl-basierte Roboter, gelten strengere Sicherheitsanforderungen wie die Nachvollziehbarkeit ihrer Ergebnisse oder Diskriminierungsfreiheit.

 

 

Praxishinweise:

  • Als entscheidender Termin der Trilog-Verhandlungen gilt der 6.12.2023. Auf nationaler Ebene muss aus Sicht des TÜV-Verbands schon jetzt die Umsetzung der KI-Vorgaben vorbereitet werden. Basis dafür sind Normen, Standards und Qualitätskriterien. Darüber hinaus müssen entsprechende Prüf- und Testverfahren entwickelt werden. Die TÜV-Unternehmen haben das „TÜV Al.Lab“ gegründet und arbeiten mit Forschungseinrichtungen, Verbänden und Normungsinstituten zusammen. Notwendig ist auch eine Informationsoffensive für die Wirtschaft. Bühler appellierte: „Vor allem mittelständische Unternehmen und Startups brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben.“

 

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 1/2024

BC20240103

 

 

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