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Anleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

BDU-Leitfaden für die Consultingbranche

 

In Anlehnung an den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) e.V. einen Branchenleitfaden entwickelt, der Mitgliedsunternehmen mit Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dabei unterstützt, die eigenen Aktivitäten mit Bezug zur Nachhaltigkeit zu erfassen, zu strukturieren, entsprechende Ziele in die Unternehmensstrategie zu integrieren und konkrete Maßnahmen abzuleiten.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

In Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nehmen regulatorische Anforderungen sowohl international als auch national seit Jahren zu. Daraus ergeben sich für Unternehmen und Institutionen verschiedene Handlungsverpflichtungen, wie z.B. die Berichterstattungspflicht. Auch die Unternehmensberatungen müssen sich mit den drei Nachhaltigkeitsdimensionen (ESG) auseinandersetzen, dies sogar in doppelter Hinsicht: Zum einen in Bezug auf ihre eigene Betriebsführung, zum anderen in ihrer Rolle als Multiplikator im Rahmen der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft. Zu betrachten sind dabei einerseits das eigene Geschäftsmodell und das Unternehmensumfeld sowie andererseits die Märkte und Lieferketten, in denen beispielsweise beratene Kunden und Kundinnen agieren.

 

 

Lösung

Der vom BDU entwickelte Leitfaden gibt einen Überblick über die zu behandelnden Kriterien, Leistungsindikatoren und den Prüfprozess gemäß DNK-Empfehlungen. Eine Erweiterung der Vorgaben des DNK zur Erfüllung der zukünftigen Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) inkl. der jüngst erlassenen EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) ist für das kommende Jahr 2024 geplant.

In den einführenden Kapiteln des Branchenleitfadens werden daher zunächst beide Sichtweisen skizziert, bevor anschließend die einzelnen Kriterien aus Betriebsführungsperspektive fokussiert und durch Leitfragen sowie durch Praxisbeispiele und mögliche Maßnahmen veranschaulicht werden. So können Anwender des Leitfadens sich Schritt für Schritt durcharbeiten und einem kompletten Nachhaltigkeitsbericht nähern.

Neben den sachlichen Pflichten wirkt die Kommunikation des Nachhaltigkeitsbewusstseins und -bestrebens in Form eines Nachhaltigkeitsberichts positiv nach innen und außen: Intern trägt die intensive Auseinandersetzung bei einer Erstellung eines entsprechenden Reports zur Bewusstseinsbildung, zur Strukturierung und Evaluierung von Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie zur Auseinandersetzung mit Risikofaktoren bei. Nach außen vermittelt ein Nachhaltigkeitsbericht Vertrauen, Glaubwürdigkeit und stärkt die Reputation.

 

 

Praxishinweise:

  • Der BDU hat den Leitfaden erarbeitet, weil er mehr Klarheit für die Unternehmensberatungen schaffen soll, indem er sie dabei unterstützt, Nachhaltigkeitsziele in die eigene Unternehmensstrategie zu integrieren, konkrete Maßnahmen abzuleiten und eine Struktur für das anschließende Reporting vorzugeben. In der BDU-Arbeitsgruppe haben insbesondere Expertinnen und Experten aus den Beratungsgesellschaften ANXO Management Consulting, Detecon, Gmc², HR Beratung Simon, Mobilite, Optiqum, SellingPoint Consult und TEAM-WILLE mitgewirkt. Zum Download des Leitfadens siehe unter https://www.bdu.de/news/leitfaden-zu-nachhaltigkeitsberichten-fuer-die-consultingbranche/.
  • Für beratend tätige BC-Leser ist die Lektüre sehr zu empfehlen, auch wenn sie selbst keiner Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen. Denn selbstverständlich wird seitens der Mandanten mehr Expertise unterstellt, wenn der Beratende das Beratungswissen im eigenen Tätigkeitsfeld bereits angewendet hat. Für nicht beratend tätige Berichterstattungsexperten enthält der Leitfaden eine Fülle von Anregungen, wie bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts vorgegangen werden, sodass man in Eigenregie Lösungen vorbereiten kann – dies letztlich auch, um die begleitende Hinzuziehung von externem Beratungswissen besser steuern zu können.
  • Zu erinnern ist hierbei auch an die im BC-Newsletter schon häufiger formulierte Empfehlung, dass bei allem Klagen über zusätzlichen Berichterstattungsaufwand und sonstige Schwierigkeiten die Chancen, die eine ESG-Orientierung bietet, nicht übersehen bzw. mehr in den Vordergrund gerückt werden sollten. So hat eine kürzlich an dieser Stelle besprochene Studie belegt, dass die Mehrheit europäischer Unternehmen in den ESG-Anforderungen mehr Chancen als Risiken sieht. 
  • Jedenfalls deuten für sie die Ergebnisse darauf hin, dass Vorstände und Geschäftsführungen das Thema „Nachhaltigkeit“ ernstnehmen. Zur Schließung der angemahnten Informationslücken kann der neue Leitfaden sicher beitragen. Immerhin erstellt bereits jedes vierte mittelständische Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht, so das Ergebnis einer neuen, am 11.10.2023 bekannt gemachten Umfrage des TÜV-Verbands im Mittelstand. In der dazu gesondert erstellten Meldung lesen Sie, dass die Mehrheit der Unternehmen eine verpflichtende Erstellung und Prüfung der Berichte befürwortet. Man sieht Vorteile für den Umwelt- und Klimaschutz und das Image der Unternehmen.

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 11/2023 

BC20231108

 

 

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