CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Anmerkungen zur deutschen Sprachversion

Christian Thurow

DRSC-Analyse vom 18.9.2023

 

Ende Juli 2023 wurden die EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) von der europäischen Kommission in den 23 Amtssprachen der EU veröffentlicht. Aufgrund einer kurzfristigen Anfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) hat das DRSC eine sprachliche Analyse der deutschen Fassung auf Übersetzungsfehler und Unklarheiten vorgenommen. Das Ergebnis der Analyse wurde nunmehr veröffentlicht.


 

Praxis-Info!

Bei der Prüfung der Übersetzung sind den Experten zahlreiche Fehler und Ungenauigkeiten aufgefallen, welche in der Veröffentlichung in tabellarischer Form aufgeführt sind. Einige der Übersetzungsfehler und Ungenauigkeiten beziehen sich auch auf buchhalterische Begriffe. Im Folgenden einige Beispiele:

 

 

Übersicht der Übersetzungsfehler zu den ESRS mit Änderungsvorschlägen (Auswahl)
Englischer Begriff Aktuelle deutsche Version Vorgeschlagene Veränderung Anmerkungen
Metrics Parameter Kennzahl Die Bezeichnung „metrics“ findet sich auch in diversen IFRS, wie z.B. IFRS 17. Kennzahl ist hier die bessere Übersetzung, zumal der Begriff Parameter in der Mathematik eine bestimmte Bedeutung hat.
Revenue Einnahmen Umsatzerlöse  
Financial performance Finanzielle Leistungsfähigkeit Ertragslage  
Associates Verbundene Unternehmen Assoziierte Unternehmen Die Übersetzung ist inhaltlich falsch.
Joint ventures Gemeinsame Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen  
Leave Urlaub Je nach Kontext
„Freistellung“ oder „Freizeit“
Leave kann auch eine unbezahlte Freistellung, z.B. für Pflegezeiten, umfassen.

 

 

Praxishinweis:

Während es sich bei einigen Punkten lediglich um eine Verbesserung der Übersetzung handelt – z.B. Gemeinschaftsunternehmen anstelle Gemeinsame Unternehmen –, liegen an anderer Stelle tatsächliche inhaltliche Fehler vor. Es macht einen Unterschied, ob in einem Bericht die assoziierten oder die verbundenen Unternehmen einzubeziehen sind. An anderer Stelle kommt es auch zu sinnverändernden Auslassungen. So ist im Englischen von „List of all material sites“ die Rede, während die deutsche Fassung von einer „Liste aller Standorte“ spricht. Hier muss klargestellt werden, ob „alle“ oder „alle wesentlichen“ Standorte gemeint sind.

Das DRSC-Schreiben umfasst 24 Seiten. Die große Anzahl an Fehlern und Ungenauigkeiten in der endgültigen Fassung mag ein wenig überraschen – auch dass das BMJ offenbar nicht selbst in der Lage war, die deutsche Gesetzesfassung zu prüfen. Es bleibt zu hoffen, dass hieraus Lehren für weitere EU-Gesetzesvorhaben gezogen werden.


Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Business Audit Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)

 

 

BC 10/2023

BC20231017

Anzeigen

BC Newsletter

beck-online Bilanzrecht PLUS

wiwicareer-vahlen

Teilen

Menü