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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

DPR-Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

 

In Anknüpfung an die ESMA-Bekanntgabe vom 22.10.2019 hat nun auch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) nachgezogen: Neben den spezifischen IFRS-Anwendungsthemen der ESMA (IFRS 16, IFRS 9, IFRS 15, IAS 12) fokussiert sich die deutsche „Bilanzpolizei“ auf Wertminderungstests und den Lagebericht.


 

 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Nachdem die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) am 22.10.2019 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht hatte, die in 2020 auf die IFRS-Jahresabschlüsse für 2019 anzuwenden sind (siehe hier), hat nun auch die DPR am 18.11.2019 die Prüfungsschwerpunkte publiziert, die in 2020 den Bilanzanalysen zugrunde gelegt werden sollen. Die Bekanntgabe der DPR- und der ESMA-Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019 erfolgt mit dem Zweck, die einheitliche Anwendung der Bilanzierungsvorschriften zu fördern. Die von der ESMA bzw. zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern (Prüfern bzw. Sanktionierern von Regelverstößen) identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer Abschlüsse für 2019 besonders berücksichtigen.

 

 

Lösung

Wie auch bei der ESMA stehen IFRS 16, IFRS 9 und IFRS 15 weit oben auf der Liste (siehe unter https://www.frep.info/presse/pressemitteilungen.php):

  1. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
  2. „Follow up“ von ausgewählten Aspekten der Anwendung von
    – IFRS 9 Finanzinstrumente (nur bei Kreditinstituten)
    – IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (bei Nicht-Finanzinstituten)
  3. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (inkl. Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung).

Als vierten Prüfungsschwerpunkt nennt die DPR den Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, vor allem Marken – IAS 36. Insbesondere geht es hierbei um

  • die Bestimmung der sachgerechten Ebene des Wertminderungstests (Segmentgrenzen IAS 36.80 (b): zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) statt einzelnem Vermögenswert IAS 36.22; IAS 36.66);
  • die Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe plausibler Annahmen und unter Berücksichtigung des speziellen Risikos des Vermögenswerts bzw. der ZGE (IAS 36.30 ff.; IAS 36.A17 (a));
  • die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung aus der Perspektive eines unabhängigen Marktteilnehmers (IFRS 13.22) und unter Beachtung der Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13.72 ff.); gegebenenfalls Erfordernis einer Kalibrierung (das Ausrichten von Messinstrumenten) der Inputparameter anhand des Transaktionspreises beim erstmaligen Ansatz (IFRS 13.64);
  • die Auswirkungen von IFRS 16 Leasingverhältnisse auf den Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert.

Fünfter Prüfungsschwerpunkt wird der Konzernlagebericht sein. Die DPR fokussiert sich hierbei zum einen auf die Darstellung der Auswirkungen von IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 315 Abs. 1 S. 1 HGB) und zum anderen auf die Darstellung und Berechnung von bedeutsamsten Leistungsindikatoren unter Berücksichtigung der Erstanwendung von IFRS 16 (insbesondere Bereinigung von Effekten bei alternativen Leistungskennziffern, Anfertigung einer Überleitungsrechnung zur Konzern-GuV (§ 315 Abs. 1 S. 2 und 3 HGB)).

 

 

Praxishinweise:

  • Die ESMA hatte insbesondere die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen mit Schwerpunkt auf Umweltaspekte und spezifische Aspekte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen hervorgehoben und neben den Auswirkungen des Brexit das harmonisierte elektronische Format für die jährliche Finanzberichterstattung der Emittenten (das europäische einheitliche elektronische Format, ESEF) besonders in den Blick genommen.
  • Zur ESMA-Mitteilung vom 22.10.2019 im Original-Text siehe unter https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma71-99-1236_enforcement_priorites_2019.pdf.
  • Zu einem kompakten Überblick über die DPR-Aktivitäten in 2019 siehe die Aussagen der DPR-Vizepräsidentin Thormann auf dem IFRS-Kongress 2019, die in dem dazu von Boochs in KoR 2019, 506 ff., verfassten Tagungsbericht in Abschn. IV (S. 508) zusammengestellt worden sind.

 

 

Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

BC 12/2019

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