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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

Basiszins nach IDW S 1 zum 1.8.2019 fällt auf 0,50% – Niedriges Zinsniveau beflügelt Bewertungen

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Der für Zwecke der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 zu ermittelnde Basiszinssatz ist seit dem 1.3.2019 wieder konstant unter die 1,00%-Marke gesunken. Der seit mehreren Monaten bestehende Abwärtstrend hält auch zum 1.8.2019 mit einem Wert von 0,50% an. Damit ist per 1.8.2019 auch der historische Tiefstand vom Herbst 2016 wieder erreicht. In der Folge steigen die auf Barwertkalkülen basierenden Unternehmenswerte weiter an.


 

 

Praxis-Info!

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.

Nachdem der Basiszinssatz im November und Dezember 2018 jeweils noch auf 1,25 % zu runden war, sinkt dieser seit dem Beginn des Jahres 2019 ab. Bereits zum 1.1.2019 sank der Basiszinssatz von 1,25% auf 1,00%. Dass es sich dabei nicht um einen kurzfristigen Einbruch nach unten handelte, zeigt die weitere Entwicklung im Jahr 2019. Der Basiszinssatz zum 1.8.2019 beläuft sich gerundet auf 0,5%. Der ungerundete Basiszinssatz fällt im Vergleich zum Vormonat von rund 0,60% auf rund 0,46%. Damit verbleibt der Basiszinssatz zum 1.8.2019 weiterhin deutlich unter der 1,00%-Marke und hat den bisherigen historischen Tiefstand vom Herbst 2016 wieder erreicht.

Seit Beginn des Jahres 2019 hat der Basiszinssatz nach IDW S 1 einen spürbaren fallenden Trend. Anzeichen für nachhaltig steigende Zinssätze bestehen bislang nicht. Sollte die derzeit fallende Tendenz anhalten, ist ein weiteres Absinken bis unter den historischen Tiefstand von 0,50% nicht ausgeschlossen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen steigende (Unternehmens-)Werte.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

BC 9/2019

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