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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

DPR-Tätigkeitsbericht 2018: Häufigste Fehler im Zusammenhang mit Transaktionen und Bewertungsfragen

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Mit Datum vom 24.1.2019 veröffentlichte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihren aktuellen Tätigkeitsbericht 2018 über die Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfungen. Zusammenfassend stellt die DPR fest, dass die Fehlerquote im Jahr 2018 bei 15% lag (insgesamt 84 Prüfungen) und sich damit auf dem Niveau der drei Vorjahre bewegt. Als häufigste Fehlerquelle identifizierte die DPR die Abbildung von Unternehmenstransaktionen.


 

 

Praxis-Info!

Der aktuelle DPR-Tätigkeitsbericht 2018 verdeutlicht, dass hinsichtlich der Anwendung einzelner IFRS, insbesondere bei der Abbildung komplexer Unternehmenstransaktionen, häufig Fehler auftreten. Die Fehler liegen in diesem Zusammenhang insbesondere im Bereich der Kaufpreisallokation (Allokation = Zuteilung, Zuordnung, Zuweisung) und den damit zusammenhängenden Anhangangaben sowie bei Werthaltigkeitstests des Geschäfts- oder Firmenwerts. An vielen Stellen sind in der Praxis die bewertungsrelevanten Annahmen sowie die technische Durchführung von Bewertungen fehlerbehaftet.

Die Prüfungsfeststellungen der DPR zeigen, dass Bewertungssachverhalte zu einem der komplexesten und fehleranfälligsten Bereiche in der Rechnungslegung gehören. Nicht zuletzt, weil im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen regelmäßig die Bewertung immaterieller Vermögenswerte erforderlich ist, sind an die bilanzielle Abbildung von Unternehmenstransaktionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Die Bewertung immaterieller Vermögenswerte ist zudem regelmäßig zu einem hohen Teil ermessensbehaftet. Eine standardisierte Vorgehensweise ist aufgrund der vorhandenen Individualität des Bewertungsobjekts nicht möglich. Umso wichtiger ist es, dass Berater bereits in einem frühen Stadium des Transaktionsprozesses eingebunden und damit zeitliche Engpässe bei der bilanziellen Abbildung vermieden werden. Häufig können Fehler vermieden werden, wenn potenzielle Bewertungsschwierigkeiten bereits im Zuge des Transaktionsprozesses identifiziert und antizipiert werden.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

BC 4/2019

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