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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

IDW RH FAB 1.020: Handelsbilanzielle Folgen der IBOR-Reform für Finanzinstrumente

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Als Folge der Aufdeckung von Zinssatzmanipulationen werden derzeit wichtige Referenzzinssätze reformiert (sog. „IBOR-Reform“ – Interbank Offered Rate). Hierzu hat das IDW am 17.10.2019 auf die anstehende Veröffentlichung des neuen IDW RH FAB 1.020 verwiesen. Die Verlautbarung befasst sich mit den möglichen Folgen der IBOR-Reform für die handelsrechtliche Rechnungslegung von Finanzinstrumenten.


 

 

Praxis-Info!

Infolge der Aufdeckung von Zinssatzmanipulationen werden aktuell wichtige Referenzzinssätze (u.a. EURIBOR, EONIA) reformiert (sog. „IBOR-Reform“). Die von dem Financial Stability Board (FSB) im Jahr 2014 veröffentlichten Standards für eine Reform der Referenzzinssätze wurden hierbei in die seit dem 1.1.2018 geltende sog. EU-Benchmark-Verordnung übernommen. Das Ziel war die Sicherstellung der Integrität und Zuverlässigkeit von Referenzwerten in der EU.

Am 17.10.2019 hat das IDW auf seiner Homepage auf die anstehende Veröffentlichung des Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.020 verwiesen. Die Verlautbarung IDW RH FAB 1.020 befasst sich mit den möglichen Folgen der IBOR-Reform für die handelsrechtliche Rechnungslegung von Finanzinstrumenten. Hierunter fallen sowohl originäre variabel verzinsliche Finanzinstrumente als auch freistehende Derivate und Bewertungseinheiten nach § 254 HGB. Darüber hinaus sind Ausführungen zur bilanziellen Abbildung von Ausgleichszahlungen aufgrund der Änderung des Referenzzinssatzes sowie die Auswirkungen auf die verlustfreie Bewertung nach IDW RS BFA 3 n.F. Gegenstand der Verlautbarung.

Die Verlautbarung des IDW geht ausschließlich auf die Bilanzierung dem Grunde nach ein und verweist darauf, dass für die Bilanzierung etwaiger Wertänderungen – Bilanzierung der Höhe nach – die allgemeinen Bewertungsregeln anzuwenden sind.

Der IDW RH FAB 1.020 wird in IDW Life 2019, Heft 11, veröffentlicht werden.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

BC 12/2019

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