Prof. Dr. Christian Zwirner
Der für Zwecke der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 zu ermittelnde Basiszinssatz ist seit dem 1.3.2019 wieder konstant unter die 1,00%-Marke gesunken. Der historische Tiefstand wurde zum 1.11.2019 mit einem gerundeten Basiszinssatz von 0,00% erreicht. Der seit mehreren Monaten bestehende Abwärtstrend wird zum 1.12.2019 mit einem Wert von 0,10% wieder durchbrochen. Ein weiterer spürbarer Anstieg des Basiszinssatzes ist allerdings in naher Zukunft wohl nicht in Sicht.
Praxis-Info!
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden. Lediglich die Rundung auf 1/10-Prozentpunkte verhindert das aktuell. Beim aktuellen Abwärtstrend kann sich das aber zeitnah, auch bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte, ändern.
Nachdem der Basiszinssatz im November und Dezember 2018 jeweils noch auf 1,25% zu runden war, sinkt dieser seit dem Beginn des Jahres 2019 ab. Bereits zum 1.1.2019 sank der Basiszinssatz von 1,25% auf 1,00%. Dass es sich dabei nicht um einen kurzfristigen Einbruch nach unten handelte, zeigt die weitere Entwicklung im Jahr 2019. Der Basiszinssatz zum 1.12.2019 beläuft sich gerundet auf 0,10%. Der ungerundete Basiszinssatz steigt im Vergleich zum Vormonat von rd. -0,02% auf rd. 0,08%. Damit erholt sich der Basiszinssatz nach dem historischen Tiefstand von 1.11.2019 leicht.
Seit Beginn des Jahres 2019 hat der Basiszinssatz nach IDW S 1 einen spürbaren fallenden Trend. Anzeichen für nachhaltig steigende Zinssätze bestehen bislang nicht. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen steigende (Unternehmens-)Werte.
Auch der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00% bis 8,00% (Mittelwert: 7,00%) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB nunmehr einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00% und 6,50% (Mittelwert 5,75%) für angemessen.
Vor dem Hintergrund des sinkenden Basiszinssatzes ist bei der Bestimmung von Kapitalkosten besondere Aufmerksamkeit geboten.
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
BC 1/2020
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