Palandt-Banner

FAQ | FRAG DEN SCHMIDT

 

WICHTIGE HINWEISE

  • FRAG DEN SCHMIDT unterstützt qualifizierte Steuerberaterinnen und Steuerberater, Juristinnen und Juristen bei der Recherche steuerrechtlicher Fachinformationen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es nicht die eigenverantwortliche Recherche und Prüfung von Rechtsfragen durch diese Berufsgruppen ersetzt. Die von FRAG DEN SCHMIDT generierten Antworten können fehlerhaft sein und bedürfen einer eigenverantwortlichen Prüfung.
  • FRAG DEN SCHMIDT erbringt und ersetzt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG.

WAS IST FRAG DEN SCHMIDT?

WIE BENUTZE ICH FRAG DEN SCHMIDT?

WIE KOMME ICH AN DEN FRAG DEN SCHMIDT? BESTEHT EIN RÜCKGABERECHT?

Was ist die Anwendung FRAG DEN SCHMIDT?

FRAG DEN SCHMIDT ist eine Software-Anwendung und dient der KI-basierten Erschließung des Werkes Schmidt EStG, Einkommensteuergesetz (nachfolgend auch nur „Schmidt“ genannt). Sie bietet die Möglichkeit, mit Inhalten des Schmidt zu interagieren. Nutzerinnen und Nutzer können den Schmidt durchsuchen („Suche im Schmidt”), dem Werk Fragen stellen („Frag den Schmidt”) und mit ihm einen Dialog führen („Sprich mit dem Schmidt”). Die von FRAG DEN SCHMIDT für die Formulierung der Antworten genutzten Inhalte des Schmidt werden unter den jeweiligen Antworten als Fundstellen zitiert und im Originaltext mit Abkürzungen, sowie in einer durch KI übersetzten Langfassung angezeigt. Wenn die Schmidt-Fundstellen Verweise auf externe Quellen enthalten (z.B. Gesetzestexte, Richtlinien, Urteile, Erlasse), werden diese – sofern in beck-online.DIE DATENBANK (nachfolgend auch nur „beck-online“ genannt) vorhanden – verlinkt und können von den Nutzerinnen und Nutzern durch Klicken auf den Link in beck-online abgerufen werden.

FRAG DEN SCHMIDT ist eine Software-Anwendung für qualifizierte Steuerberaterinnen/Juristinnen und Steuerberater/Juristen, um sie bei der Recherche nach steuerrechtlichen Fachinformationen zu unterstützen. Die Nutzung von FRAG DEN SCHMIDT kann nicht die Konsultation einer Steuerberaterin/Rechtsanwältin oder eines Steuerberater/Rechtsanwalts ersetzen. FRAG DEN SCHMIDT erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG.

Ist FRAG DEN SCHMIDT ein beck-online-Modul?

Nein. FRAG DEN SCHMIDT ist eine Software-Anwendung der neuen KI-basierten Service-Kategorie „Chat-Book“ des Verlags C.H.BECK und kein beck-online-Produkt. 

Was ist ein Chat-Book?

Das sogenannte Chat-Book ist die neue KI-basierte Service-Kategorie des Verlags C.H.BECK. Es bietet die Möglichkeit, online mit Inhalten eines bestimmten Werkes zu interagieren. Nutzerinnen und Nutzer können das Chat-Book durchsuchen, Fragen stellen oder einen Dialog führen. Das Chat-Book besteht aus dem Printwerk Schmidt EStG in aktueller Auflage.

Verlinkung und Fundstellen in beck-online

FRAG DEN SCHMIDT ist kein beck-online-Produkt. Wenn die Schmidt-Fundstellen Verweise auf externe Quellen enthalten (z.B. Gesetzestexte, Richtlinien, Urteile, Erlasse), werden diese aber – sofern in beck-online vorhanden – verlinkt und können von den Nutzerinnen und Nutzern durch Klicken auf den Link in beck-online abgerufen werden. beck-online-Kundinnen und -Kunden können im Rahmen ihrer Rechte beck-online wie gewohnt weiternutzen.

Warum muss ich mich bei beck-online registrieren, um FRAG DEN SCHMIDT zu nutzen?

Die Anmeldung über beck-online ist mit der Anmeldung für FRAG DEN SCHMIDT verknüpft und daher für jede Nutzerin und jeden Nutzer notwendig. Gleichzeitig stellt diese Anmeldung sicher, dass jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer, auch wenn sie keine Abonnentin bzw. er kein Abonnent eines beck-online-Moduls ist, auf die Verlinkungen im FRAG DEN SCHMIDT zugreifen und diese abrufen kann. Eine Abo für ein beck-online-Modul ist ausdrücklich nicht notwendig!

Umfang, Zeitraum und Aktualität der Inhalte

Der Umfang und die Aktualität der Inhalte entsprechen dem Stand der 44. Auflage 2025. Es handelt sich um eine auflagengebundene Laufzeit und somit um kein Abo. Die Nutzung endet für die 44. Auflage 2025 automatisch mit dem 31.5.2026. Es ist keine Kündigung der Anwendung nötig.

Für Beziehende des beck-online-Moduls Schmidt EStG wird die KI-Anwendung FRAG DEN SCHMIDT ab Veröffentlichung der 44. Auflage 2025 automatisch freigeschaltet und zukünftige Auflagen werden ab deren veröffentlich ebenfalls automatisch freigeschaltet.

Wie starte ich die Anwendung?

Die Anwendung starten Sie ab April 2025 auf: https://app.fragdenschmidt.de oder über fragdenschmidt-estg.de

Zugangsvoraussetzung und Registrierungsprozess für FRAG DEN SCHMIDT

Die Freischaltung für FRAG DEN SCHMIDT erfolgt durch die Eingabe des Codes aus Ihrem Buch.
  1. Schmidt-Buch im Buchhandel oder auf beck-shop.de erwerben
  2. Auf https://app.fragdenschmidt.de registrieren und den Anweisungen folgen (beck-online Kundinnen und Kunden folgen dem Login und loggen sich mit ihrem gewohnten Zugang ein)
  3. Den Code aus Buch freirubbeln und nach erfolgter Registrierung/erfolgtem Login eingeben

FDS-Skizze-
Wichtig: 
Rubbeln Sie den Code im Buch nur dann frei, wenn Sie das Buch sicher behalten möchten. Ein etwaiges Rückgaberecht für das Buch besteht nur bei unbeschädigtem Rubbelfeld. Der Code ist einmalig einlösbar und verliert nach erfolgter Freischaltung seine Gültigkeit. Eine Weitergabe des Codes an Dritte ist nicht zulässig. Nach Beendigung des Freischaltprozesses ist Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse mit dem Freischaltcode verknüpft, sodass Sie den Codes bei zukünftigen Logins nicht mehr eingeben müssen. 

Wie benutze ich die Funktion „Suche im Schmidt”?

Suchen Sie mittels Stichworten nach relevanten Fundstellen im Schmidt oder geben Sie direkt einen Paragraphen mit Randnummer ein. Nutzen Sie die Filterfunktion, um die Suche auf ausgewählte Bereiche des Schmidt zu beschränken. Es können ein Wort, mehrere Wörter, Sätze oder der Paragraph und die Randnummer eingeben werden. Die Software-Anwendung zeigt dann die relevantesten Schmidt-Fundstellen an. Nutzen Sie die Filterfunktion, um die Suche auf bestimmte Bereiche des Schmidt zu beschränken.  

Beispiele:
  1. Kindergeld
  2. EStG 63 Rn 6

Wie benutze ich die Funktion „Frag den Schmidt”?

Stellen Sie eine einzelne, in sich geschlossene rechtliche Frage, um eine KI-generierte Antwort mit den von der Anwendung herangezogenen Schmidt-Fundstellen zu erhalten.

Beispiele:

  • Kann ich Kindergeld auch für ein Stiefkind beantragen?
  • Kann eine Pensionsrückstellung für den Gesellschaftergeschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gebildet werden?

Wie benutze ich die Funktion „Sprich mit dem Schmidt”?

Lösen Sie schrittweise einen Fall, indem Sie Themen, die sich aus den KI-generierten Antworten ergeben, über Nachfragen vertiefen.

Auf Wunsch kann die Anwendung erste Entwürfe von E-Mails, Schreiben und Schriftsätzen auf Grundlage der Falllösung erstellen.

Beispiel:

  1. Sind Arbeitgeberbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei?
  2. Gilt dies auch für Arbeitgeberleistungen in ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen?
  3. Entwirf ein Schreiben an meinen Mandanten und fasse darin meine Rechercheergebnisse zusammen.

Wie kann ich meine Fragen/Eingaben konkretisieren, um ein besseres Ergebnis zu erhalten?

Geben Sie zusätzlichen Kontext an: Wenn FRAG DEN SCHMIDT keine passende Antwort geben kann, versuchen Sie, zusätzlichen Kontext hinzuzufügen, um zu sehen, ob die Software-Anwendung die Eingabe besser versteht. 
Beispiel: „Schreibe eine E-Mail aus Sicht einer Steuerberatung an einen Mandanten. Nimm Bezug darauf, ob ein Käufer das Recht hat, gemäß § 437 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der gekaufte Gegenstand einen Sachmangel aufweist, und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?”

Präzisieren Sie die Frage/Eingabe: Auch kann es hilfreich sein, die Frage möglichst exakt und zielgerichtet zu formulieren. 
Beispiel: Statt „Was sind meine Rechte als Vermieter?” Schreiben Sie „Darf ein Vermieter die Miete erhöhen, wenn er die Wohnung modernisiert hat, und wenn ja, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen?"

Formulieren Sie die Frage um: In manchen Fällen kann es sein, dass FRAG DEN SCHMIDT eine bestimmte Formulierung einer Eingabe nicht versteht. Probieren Sie daher unterschiedliche Formulierungen aus, um eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten.

Starten Sie eine neue Sitzung: Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Software-Anwendung Ihr Rechercheziel gänzlich aus den Augen verloren hat, kann es sinnvoll sein, die Sitzung komplett neu zu starten (durch Aktualisieren der Seite).

Warum gibt FRAG DEN SCHMIDT unterschiedliche Antworten auf die gleiche Frage?

FRAG DEN SCHMIDT liegt ein Large Language Model (LLM) zu Grunde. LLMs verwenden stochastische Methoden, um Text zu generieren. Das bedeutet, dass es eine gewisse Variabilität in den Antworten geben kann, selbst wenn die Ausgangsfrage identisch ist. Dies ist oft darauf zurückzuführen, dass das Modell Wahrscheinlichkeiten für die nächsten Wörter oder Sätze berechnet und es viele Möglichkeiten gibt, eine plausible Antwort zu formulieren. 

Warum gibt FRAG DEN SCHMIDT keine Antwort auf meine Frage?

FRAG DEN SCHMIDT nimmt nur Bezug auf Inhalte des Schmidt in der jeweils aktuellen Auflage. Es ist möglich, dass die Inhalte des Schmidt nicht ausreichend sind, um eine Frage zu beantworten. Die Software-Anwendung zeigt in diesem Fall folgende Fehlermeldung an: „Aus den zur Verfügung stehenden Textabschnitten kann ich die Antwort nicht formulieren”.  

FRAG DEN SCHMIDT liefert mir keine Antwort. Was kann ich tun?

Sollte die Anwendung keine Antwort liefern, obwohl Ihnen das System die Rückmeldung gibt, dass Ihre Anfrage bearbeitet wird, so kann das technische Gründe haben. In diesem Fall kopieren Sie bitte Ihre Anfrage, laden die Seite noch mal neu und geben dann die Frage erneut ein. Das System sollte Ihnen die Frage dann entsprechend beantworten.

Warum kann es bei der Beantwortung von Fragen zu verzögerten Antworten kommen?

FRAG DEN SCHMIDT unterliegt einer permanenten technischen Optimierung. Daher kann es während der Nutzung zu Verzögerungen in der Verarbeitung kommen. 

Habe ich auch später noch Zugriff auf meine Eingaben und die Antworten von FRAG DEN SCHMIDT?

Nein. Sobald Sie die Anwendung verlassen oder sich ausloggen oder ausgeloggt werden, haben Sie keinen Zugriff mehr auf zuvor gestellte Fragen und deren Antworten. Die Suchhistorie wird nicht gespeichert. 

Kann ich Ergebnisse aus dem FRAG DEN SCHMIDT in meine Schriftsätze oder Korrespondenz übernehmen?

Sie können die Antworten kopieren und in Ihre Schriftsätze oder Korrespondenz einfügen (Copy and Paste). Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die FRAG DEN SCHMIDT-Antworten keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG erbringen. Die Antworten müssen daher von Ihnen als Nutzerin oder Nutzer überprüft werden. FRAG DEN SCHMIDT entbindet auch qualifizierte Steuerberaterinnen/Juristinnen und Steuerberater/Juristen nicht von der Pflicht zur eigenverantwortlichen Recherche und Prüfung von Rechtsfragen im konkreten Einzelfall.

Wie geht FRAG DEN SCHMIDT mit meinen Daten um?

Die Anwendung arbeitet unabhängig von externen Quellen in einem geschlossen Datenumfeld, das ausschließlich auf der aktuellen Auflage des Schmidt basiert. Die eingegebenen Daten sind vor Zugriffen Dritter sicher. Es ist gleichwohl grundsätzlich nicht empfehlenswert, in FRAG DEN SCHMIDT personenbezogene Daten einzugeben.

Funktioniert die Nutzung auf unterschiedlichen Geräten?

Ja, die Nutzung der Anwendung funktioniert nicht nur auf dem PC (Windows und Apple), sondern auch auf unterschiedlichen Smart-Devices (z.B. Tablets oder Smartphones, sowohl Android als auch iOS).

Ich habe bereits das Printwerk Schmidt EStG vorbestellt. Bekomme ich dann automatisch ein Buch mit einem Freischaltcode zugesandt?

Ja, sie bekommen automatisch das Buch mit einem gültigen Freischaltcode zugeschickt.

Wie lange gilt der Code im Buch?

Die Gültigkeit des Codes und die Nutzung der Anwendung FRAG DEN SCHMIDT enden für die 44. Auflage des Schmidt automatisch mit dem 31.5.2026.

Muss ich ein gedrucktes Buch kaufen? Ich will nur die digitale Anwendung.

Sie können das Printwerk erwerben und erhalten dadurch Zugang zur Ki-Anwendung FRAG DEN SCHMIDT. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Inhalte des Werkes mit dem Fachmodul Schmidt EStG zu abonnieren und dadurch die KI-Anwendung zu nutzen. FRAG DEN SCHMIDT und das gedruckte Buch ergänzen sich gegenseitig. Die Möglichkeit des Lesens längerer Textpassagen und mehrerer Randnummern am Stück sowie die Blätterfunktion bieten nach wie vor nur das Buch. Das ist insbesondere bei Einführungen und im Zusammenhang stehenden Texten von Vorteil und erleichtert beispielsweise das Erfassen von Beziehungen zwischen Kommentierungen sowie der Gesetzessystematik.

Ich habe ein Buch mit beschädigtem Rubbelfeld erworben. Was kann ich tun?

Bitte setzen Sie sich mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin in Verbindung, um zu klären, ob der Code (schon) genutzt wurde. Der Code ist nur einmal nutzbar..

Was, wenn ich den Code beim Freirubbeln zerstöre oder ein leeres Feld vorfinde?

In Einzelfällen kommt es vor, dass der Gutscheincode unter dem Rubbelfeld beim Freirubbeln zerstört wurde, nicht lesbar ist oder Sie ein leeres Feld vorfinden.

1. Bitte Scannen Sie den beschädigten/leeren Code oder fotografieren Sie ihn ab
2. Scannen oder fotografieren Sie den Kassenbon
3. Schicken Sie die Bilder an hotline@beck.de.

Ihnen wird nach Prüfung ein neuer Code zugesendet.

Ich habe den Code selbst freigerubbelt und den Registrierungsprozess gestartet. Leider kann ich mich mit dem Code nicht einloggen und erhalte eine Fehlermeldung. An wen kann ich mich wenden?

hotline@beck.de

Wer beantwortet technische Fragen?

hotline@beck.de

Kann ich das Buch Schmidt retournieren?

Im Rahmen eines bestehenden Widerrufs- oder Rückgaberechts können Sie das Buch bei Ihrer Buchhandlung oder an den beck-shop zurückgeben, sofern das Rubbelfeld unversehrt ist.

Was machen Studentinnen/Studenten, wenn sie FRAG DEN SCHMIDT in Zusammenhang mit dem Buch aus der Bibliothek nutzen wollen? 

Derzeit ist eine solche Nutzung leider nicht möglich. 

Menü