Vorwort zur 44. Auflage des Schmidt, EStG (2025)
Verehrte Leserinnen und Leser,
mit dieser Neuauflage unseres Kommentars möchten wir Ihnen nicht nur eine umfassende Aktualisierung vorlegen, sondern auch den Einstieg in die Anwendung künstlicher Intelligenz (KI) ermöglichen. Von jetzt ab können Sie den Schmidt nicht nur als Kommentar nutzen, sondern Sie können mit ihm auch online als „Chat-Book“ kommunizieren. Es ist nun möglich im Schmidt zu suchen, dem Schmidt gezielt Fragen zu stellen und mit ihm Dialoge zu führen, um KI-generierte Antworten auf Basis der Inhalte der aktuellen Auflage zu erhalten.
Als Beispiele aus der Fülle möglicher Fragestellungen seien nur genannt:
- Können Aufwendungen für das Homeoffice steuerlich geltend gemacht werden?
- Ist die 1 %-Regelung für den Abzug von Fahrtkosten zu empfehlen?
- Können die Kosten für eine PV-Anlage abgeschrieben werden?
- Wie ist ein Gebäude auf fremden Grund und Boden abzuschreiben, als Gebäude oder als Nutzungsrecht?
- Können für (Friseur-)Gutscheine Rückstellungen gebildet werden?
- Kann ein Mitunternehmer eine Pensionsrückstellung bilden?
- Kann für ein in der Schweiz lebendes Kind Kindergeld beantragt werden?
Das Fundament für die von der KI-Technologie generierten Antworten bleibt unsere Kommentierung. Deshalb haben wir – in der Tradition aller vorhergehenden 43. Auflagen – unsere Aufgabe erneut darin gesehen, die Aktualität und die Qualität der bereitgestellten Informationen sicherzustellen. Der Kommentar soll weiterhin umfassend, aber gleichwohl konzentriert und in einem kompakten Format das Einkommensteuerrecht erläutern.
In dieser Neuauflage haben wir alle in 2024 ergangenen EStG-Änderungsgesetze ebenso wie die im Jahr 2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte und die neuen Verwaltungsanweisungen verarbeitet. Selbstverständlich haben wir auch das einschlägige Schrifttum gesichtet und in der Kommentierung berücksichtigt.
Im Einzelnen:
1. Gesetzgebung
- Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.24, BGBl I 24 Nr 108: §§ 3, 4, 6, 6b, 7, 7b, 7g, 7h, 7i, 9, 10, 10a, 10d, 19, 19a, 22, 23, 24a, 32b, 34a, 36, 36a, 39, 39b, 39e, 40b, 42b, 46, 49, 50, 50c, 52, 89, 90, 92a.
Das (über den reinen Fiskalzweck hinausgehende) Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten, sie von bürokratischen Hürden befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern. Die Änderungen durch dieses Gesetz waren auf Entwurfsbasis bereits in der 43. Auflage von uns kommentiert worden. Einige damals geplante Änderungen sind jedoch schließlich nicht Gesetz geworden. Mit der vorliegenden 44. Auflage werden alle Erläuterungen zum Wachstumschancengesetz erweitert und konsolidiert.
- Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft v. 23.10.24, BGBl I 24 Nr 321: §§ 32c, 52.
- Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger,der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) v. 23.10.24, BGBl I 24 Nr 323: §§ 43, 45a, 45d, 50c, 50e, 52.
- Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v. 2.12.24, BGBl I 24 Nr 387: §§ 3, 3a, 4d, 4g, 5b, 6, 7a, 10, 13, 16, 17, 19a, 20, 22, 22a, 23, 33a, 33b, 35a, 37a, 37b, 39a, 39e, 40, 40a, 40b, 41, 41b, 41c, 42b, 44a, 45a, 45b, 48c, 49, 50, 50a, 50d, 50e, 51, 52, 62, 64, 68, 74, 76.
Das JStG 2024 ist ein typisches „Artikelgesetz“; mit etwa 130 Einzelmaßnahmen. Es ändert eine Vielzahl von Normen quer durch das Steuerrecht und reagiert auf aktuelle Erfordernisse, setzt EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler; gefördert wird bezahlbares Wohnen und Familien werden bei den Kinderbetreuungskosten entlastet. Außerdem soll das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hürden beitragen.
- Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v. 2.12.24, BGBl I 24 I Nr 386: §§ 32, 32a, 39b
- Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) v. 23.12.24, BGBl I 24 Nr 449: §§ 32, 32a, 39b, 66.
2. BFH-Rechtsprechung (Auswahl)
§ 3 Nr 13: Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen (VI R 31/21)
§ 3 Nr 26a: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH (VIII R 9/21)
§ 3 Nr 28: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG (VI R 4/22)
§ 3 Nr 40: Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren (VIII R 37/23)
§ 3b: Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten (VI R 1/22)
§ 4: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach (X R 11/22)
§ 4: Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung (III R 7/22)
§ 5: Rückstellung für Altersfreizeit (IV R 22/22)
§ 5a: Besteuerung nach der Tonnage - Durchführung der Bereederung im Inland (IV R 15/21)
§ 6: Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage (VIII R 1/21)
§ 6: Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs (IV R 1/20)
§ 6: Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung (VIII R 12/21)
§ 6a: Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung (I R 29/21)
§ 6a: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen (VIII R 17/20)
§ 7: Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der ImmoWertV (IX R 14/23)
§ 9: Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen (IX R 29/23)
§ 9: Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten (VI R 9/22)
§ 10d: Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid (IX R 7/22)
§ 10d: Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Nullfestsetzung (XI R 18/22)
§ 11: Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer (VI R 20/22)
§ 13: Gesellschafter einer land- und forstwirtschaftlich tätigen Gesellschaft als (Mit-) Betriebsinhaber (VI R 6/22)
§ 15: Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten (IV R 18/22)
§ 15: Durchgriffsverbot bei umgekehrter Betriebsaufspaltung (III R 13/23)
§ 15a: Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG (IV R 17/21)
§ 15a: Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren (IV R 10/22)
§ 17: Zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG (IX R 12/23)
§ 17: Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 S. 4 EStG (IX R 9/23)
§ 19: Minderung des Bruttolohns bei Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung (VI R 26/21)
§ 19: Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge (VI R 21/22)
§ 20: "Bondstripping" durch Luxemburger SICAV mit KGaA als Gesellschafterin - Schachtelprivileg nach DBA-Luxemburg 1958/2009 (I R 8/19)
§ 20: Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a S. 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung (VIII R 28/20)
§ 20: Darlehensverzicht - Übergangsvorschrift (VIII R 25/23)
§ 20: Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte (VIII B 113/23 (AdV))
§ 20: Steuerbarkeit des geldwerten Vorteils aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft (VIII R 23/21)
§ 22: Steuerbarkeit einer "Nutzungsentschädigung", § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 2009 (VIII R 3/22)
§ 24: Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig (IX R 5/23)
§ 24b: Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell (III R 1/22)
§ 32: Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Kind (III R 42/22)
§ 32d: Überprüfung eines rechtsgrundlosen Kapitalertragsteuereinbehalts (VIII R 20/22)
§ 33: Aufwendungen für PID mit nachfolgender künstlicher Befruchtung einer nicht verheirateten und gesunden Frau (VI R 2/22)
§ 33a: Anforderungen an das sogenannte Schonvermögen der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsleistungen (VI R 21/21)
§ 35: § 35 Abs. 2 S. 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA (I R 54/20)
§ 49: Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse (VI R 35/21)
§ 62: Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde im Kindergeldrecht (III R 36/23)
§ 64: Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten (III R 5/23)
§ 67: Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse übermittelten Kindergeldantrags (III R 15/23)
§ 70: Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf sechs Monate (III R 27/22)
3. Finanzverwaltung (BMF, BZSt; Auswahl)
§ 4: Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 IV EStDV; Anlage EÜR 2024 (BStBl I 24, 1148)
§ 4k: Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen (BStBl I 24, 1578)
§ 5b: E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.8 v. 1.4.24 (BStBl I 2024, 928)
§ 5b: Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (BStBl I 24, 1334)
§ 6: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024 (BStBl I 24, 286)
§ 6: Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten (BStBl I 24, 701)
§ 7b: Zur Sonderabschreibung
§ 7b: Zur Sonderabschreibung
§ 8: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2025 (BStBl I 24, 1603)
§ 9: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.25 (BStBl I 24, 1549)
§ 13a: Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a III 4 EStG; Anlage 13a (BStBl I 24, 1218)
§ 15: Auslegungsfragen zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; Folgen aus BFH I R 92/12 (BStBl I 24, 1634)
§ 19: Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer; Sicherheitsmaßnahmen (BStBl I 24, 1412)
§ 20: Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen (BStBl I 24, 721)
§ 20: Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen (BStBl I 24, 1246)
§ 33: Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten (BStBl I 24, 1429)
§ 35c: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (BStBl I 24, 237 und BStBl I 25, 39)
§ 39: Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen (BStBl I 24, 211)
§ 39e: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (BStBl I 25, 64)
§ 41a: Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2025 (BStBl I 24, 1192)
§ 41b: Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2025 (BStBl I 24, 1262)
§ 45a: Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a II, III EStG (BStBl I 24, 223)
§ 45b, § 45c: Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG); Verschiebung des Anwendungszeitpunkts (BStBl I 24, 1138)
§ 50: Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50 II 2 Nr 4 Buchst b EStG (BStBl I 24, 1128)
§ 89, § 99: Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Altersvorsorgezulage für 2024 (BStBl I 24, 1274)
§ 92: Bekanntmachung zum Muster für die Bescheinigung nach § 92 EStG (BStBl I 24, 1126)
§ 94: Bekanntmachung zum Muster für die Bescheinigung nach § 94 I 4 und § 95 S 1 EStG (BStBl I 24, 1127)
Wir bedanken uns auch in diesem Jahr für den überaus engagierten und unermüdlichen Einsatz aller an der Lektorierung und Herstellung des Werks beteiligten Mitarbeitern des Verlags, ohne deren Hilfe und Unterstützung das nun vorliegende Werk nicht hätte gelingen können.
Unser ganz besonderer Dank gilt Herrn Dr. Hans Dieter Beck, der am 3.1.25 verstorben ist. Herr Dr. Beck hat als Verleger die Entstehung des „Schmidt“ ermöglicht, die Etablierung des Werkes als Standardkommentar des Einkommensteuerrechts gefördert und noch Ende November 2024 an unserer Autorensitzung teilgenommen. Mit seinem Blick für innovative Entwicklungen hat Herr Dr. Beck auch noch die Öffnung des Kommentars für eine KI-gestützte digitale Nutzung eingeleitet und gefördert. Wir verneigen uns voller Hochachtung vor seiner Weitsicht und seinem Lebenswerk.
Sie, liebe Leserinnen und Leser, sind wieder in zahlreichen Fällen mit uns in Kontakt getreten, haben uns auf Fehler und Ungereimtheiten aufmerksam gemacht und uns hilfreiche Anregungen gegeben, auch dafür herzlichen Dank.
Und zum guten Schluss sei daran erinnert, dass die Idee zu diesem Kommentar bei einem Glas Wein entstanden ist („Am Anfang war der Wein“) und dass dem Vorwort – dem Anfang entsprechend – in erster Linie die Aufgabe zukommt, das spröde Sujet des Einkommensteuerrechts gefällig zu präsentieren und es mit einer gewissen Leichtigkeit anzugehen (Schmidt, Einkommensteuergesetz, in Willoweit (Hrsg.), Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert, 2007, 1119/1125).
Eine größere „Leichtigkeit“ bei der Lösung einkommensteuerrechtlicher Probleme soll auch der KI-Einsatz bringen, den der Verlag mit dieser Auflage gestartet hat. Wir setzen auch weiterhin auf den Fortschritt und hoffen, dass die „Beschwerlichkeit, mit Steuern zu leben“ (vgl. Vorwort zur 22. Auflage 2003), durch die neuen Möglichkeiten der Informationstechnik erleichtert wird. Im nächsten Jahr wissen wir mehr!
Im März 2025 Die Verfasser