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Vorwort zur 32. Auflage des Küttner Personalbuch (2025)

Verehrte Leserinnen und Leser,

mit der vorliegenden 32. Auflage des Personalbuches wird das bewährte und erfolgreiche Konzept der vernetzten und praxisorientierten Darstellung der drei Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht fortgesetzt. Das jährliche Erscheinen des Werkes sichert dessen Aktualität. Der Rechtsstand 1. Januar 2025 wurde unter Berücksichtigung neuer gesetzlicher Regelungen und Verwaltungsanweisungen sowie der Entwicklungen in der Rechtsprechung und des Schrifttums in den einschlägigen Stichworten eingearbeitet.

Nachdem es in den letzten Jahren nur wenige gesetzliche Neuregelungen gab, war der Gesetzgeber im Jahr 2024 wieder aktiver. Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen wurden angepasst und fortgeschrieben. An erster Stelle aus der Gesetzgebung zu nennen ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323), welches zu zahlreichen Änderungen gesetzlicher Vorschriften in allen drei Rechtsgebieten führte. Weitere wichtige Änderungsgesetzte, die berücksichtigt wurden, sind:

  • Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) vom 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 109) mit dem Konsumverbot iSe Arbeitsschutzbestimmung;
  • Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vom 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 107);
  • Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) vom 8.5.2024 (BGBl. I Nr. 152);
  • Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vom 19.6.2024 (BGBl. I Nr. 206) mit Auswirkungen auf das Zeugnisrecht;
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 19.7.2024 (BGBl. I Nr. 248), mit den Änderungen der §§ 37, 78 BetrVG betreffend die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern.

Im lohnsteuerlichen Bereich wurden das zum Jahresende noch verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 sowie das Steuerfortentwicklungsgesetz berücksichtigt. Durch das JStG 2024 vom 2.12.2024 (BGBl. I Nr. 387) wurde eine Bearbeitung der Stichworte „Lohnsteuerpauschalierung“ und „Lohnsteuerabzugsmerkmale“ erforderlich. Im Stichwort „Lohnsteuerabzugsmerkmale“ ergaben sich zudem weitere Änderungen durch das überarbeitete BMF vom 13.12.2024 (BStBl. I 2025, 64), die eine Überarbeitung des Stichworts nach sich zogen. Die beim Bearbeitungsstand noch im Stadium des Regierungsentwurfs zum Steuerfortentwicklungsgesetz beabsichtigte Abschaffung der Steuerklassen II und V bei Einführung einer Steuerklasse IV mit Faktor ab 1.1.2029 wurde im Stichwort Lohnsteuerklassen bereits im Überblick dargestellt. Zudem war aufgrund des überarbeiteten BMF zu den Mitarbeiterbeteiligungen vom 1.6.2024 (BStBl. I 2024, 946) für Übertragungen ab 1.1.2024 eine Überarbeitung dieses Stichworts geboten.

Auf europäischer Ebene zu nennen ist die VO (EU) 2024/1689 (ABl. L 2024/1689) zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI), die teilweise 2025, überwiegend aber 2026 in Kraft tritt und die im neuen Stichwort „Künstliche Intelligenz“ berücksichtigt wurde.

Aus der Rechtsprechung wurden aktuelle Entscheidungen zur Massenentlassungsanzeige, zum Betriebsübergang, Kündigungsrecht sowie zum AGB-Recht in den einschlägigen Stichworten eingearbeitet. Auch die neue Rechtsprechung zum Datenschutz, insbesondere zu Auskunftsrechten und Schadensersatzansprüchen, ist berücksichtigt.

Neue Stichworte

In die aktuelle Auflage neu aufgenommen wurden die Stichworte Betriebsratsvergütung, Künstliche Intelligenz, Qualifizierungsgeld, Long Term Incentives und Vorstand. Einige Stichworte wurden, wie bereits bei der Vorauflage, zusammengelegt beziehungsweise in wir aktuellen Entwicklungen der Personalpraxis Rechnung.

Online-Updates

Zum 1. Juni und 1. November 2025 werden wie gewohnt Updates der aktuellen Auflage in beck-online – DIE DATENBANK in Form von Anmerkungen bei den einzelnen Stichworten zur Verfügung gestellt.

Chat-Book

Wir freuen uns sehr, dass sich das Lektorat noch kurz vor Drucklegung dazu entschied, dass Personalbuch als eines der ersten Werke in die Chat-Book-Reihe aufzunehmen. Dies bedeutet einen absoluten Mehrwert bei der Erschließung der mannigfaltigen Inhalte des Werkes. Näheres hierzu finden Sie im bedruckten Vorsatz sowie auf der Homepage www.fragdenküttner.de.

Zum Schluss einige persönlich Worte

Anfang des Jahres 2025 ist der Verleger Dr. Hans Dieter Beck im Alter von 92 Jahren verstorben. Er hat nicht nur den Verlag mit unermüdlichem Einsatz geführt, sondern auch das Erscheinen sowie die jahrzehntelange Entwicklung des Personalbuchs durch seine Unterstützung geprägt. Sein Andenken liegt den Autorinnen und Autoren sowie dem Herausgeber am Herzen.

Verlag und Herausgeber danken den Autorinnen und Autoren für ihre engagierte Mitarbeit an dieser Auflage. Anregungen und Kritik nehmen wir wie immer gerne entgegen unter steuerrecht@beck.de.

Köln, im Februar 2025

Jürgen Röller

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