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FAQ | FRAG DEN KÜTTNER

 

WICHTIGE HINWEISE

  • FRAG DEN KÜTTNER unterstützt qualifizierte Steuerberaterinnen und Steuerberater, Juristinnen und Juristen sowie Mitarbeitende in Personalabteilungen, Angehörige der Rechtsprechung und der Verwaltung bei der Recherche vernetzter Fachinformationen in den Bereichen Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Bitte beachten Sie jedoch, dass es nicht die eigenverantwortliche Recherche und Prüfung von Rechtsfragen durch diese Berufsgruppen ersetzt. Die von FRAG DEN KÜTTNER generierten Antworten können fehlerhaft sein und bedürfen einer eigenverantwortlichen Prüfung.
  • FRAG DEN KÜTTNER erbringt und ersetzt keine Rechtsdienstleistung iSd § 2 Abs. 1 RDG.

WAS IST FRAG DEN KÜTTNER?

WIE BENUTZE ICH FRAG DEN KÜTTNER?

WIE KOMME ICH AN DEN FRAG DEN KÜTTNER? BESTEHT EIN RÜCKGABERECHT?

Was ist die Anwendung FRAG DEN KÜTTNER?

FRAG DEN KÜTTNER ist eine Software-Anwendung und dient der KI-basierten Erschließung des Werkes KÜTTNER Personalbuch (nachfolgend auch nur „KÜTTNER“ genannt). Sie bietet die Möglichkeit, mit Inhalten des KÜTTNER zu interagieren. Nutzerinnen und Nutzer können den KÜTTNER durchsuchen („Suche im KÜTTNER”), dem Werk Fragen stellen („Frag den KÜTTNER”) und mit ihm einen Dialog führen („Sprich mit dem KÜTTNER”). Die von FRAG DEN KÜTTNER für die Formulierung der Antworten genutzten Inhalte des KÜTTNER werden unter den jeweiligen Antworten als Fundstellen zitiert und im Originaltext angezeigt. Wenn die KÜTTNER-Fundstellen Verweise auf externe Quellen enthalten (z.B. Gesetzestexte, Richtlinien, Urteile, Erlasse), werden diese – sofern in beck-online.DIE DATENBANK (nachfolgend auch nur „beck-online“ genannt) vorhanden – verlinkt und können von den Nutzerinnen und Nutzern durch Klicken auf den Link in beck-online abgerufen werden.

FRAG DEN KÜTTNER ist eine Software-Anwendung für qualifizierte Steuerberaterinnen und Steuerberater, Juristinnen und Juristen sowie Mitarbeitende in Personalabteilungen, Angehörige der Rechtsprechung und der Verwaltung, um sie bei der Recherche vernetzter Fachinformationen in den Bereichen Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu unterstützen. Die Nutzung von FRAG DEN KÜTTNER kann nicht die Konsultation einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters bzw. einer Juristin oder eines Juristen ersetzen. FRAG DEN KÜTTNER erbringt keine Rechtsdienstleistung iSd § 2 Abs. 1 RDG.

Ist FRAG DEN KÜTTNER ein beck-online-Modul?

Nein. FRAG DEN KÜTTNER ist eine Software-Anwendung der neuen KI-basierten Service-Kategorie „Chat-Book“ des Verlags C.H.BECK und kein beck-online-Produkt.

Was ist ein Chat-Book?

Das sogenannte Chat-Book ist die neue KI-basierte Service-Kategorie des Verlags C.H.BECK. Es bietet die Möglichkeit, online mit Inhalten eines bestimmten Werkes zu interagieren. Nutzerinnen und Nutzer können das Chat-Book durchsuchen, Fragen stellen oder einen Dialog führen. Das Chat-Book besteht aus dem Printwerk KÜTTNER in aktueller Auflage samt eingedrucktem Freischaltcode.

Verlinkung und Fundstellen in beck-online

FRAG DEN KÜTTNER ist kein beck-online-Produkt. Wenn die KÜTTNER-Fundstellen Verweise auf externe Quellen enthalten (z.B. Gesetzestexte, Richtlinien, Urteile, Erlasse), werden diese aber – sofern in beck-online vorhanden – verlinkt und können von den Nutzerinnen und Nutzern durch Klicken auf den Link in beck-online abgerufen werden. Wichtig: beck-online-Kundinnen und -Kunden können im Rahmen ihrer Rechte beck-online wie gewohnt weiternutzen.

Warum muss ich mich bei beck-online registrieren, um FRAG DEN KÜTTNER zu nutzen?

Die Anmeldung über beck-online ist mit der Anmeldung für FRAG DEN KÜTTNER verknüpft und daher für jede Nutzerin und jeden Nutzer notwendig. Gleichzeitig stellt diese Anmeldung sicher, dass jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer auf die Verlinkungen im FRAG DEN KÜTTNER zugreifen und diese abrufen kann.

Umfang, Zeitraum und Aktualität der Inhalte

Der Umfang und die Aktualität der Inhalte entsprechen dem Stand der 32. Auflage 2025. Es handelt sich um eine auflagengebundene Laufzeit und somit um kein Abo. Die Nutzung endet für die 32. Auflage 2025 automatisch mit dem 31.5.2026. Es ist keine Kündigung der Anwendung nötig.

Für Abonnentinnen und Abonnenten des beck-online-Moduls PersonalDirekt wird die KI-Anwendung FRAG DEN KÜTTNER ab Veröffentlichung der 32. Auflage 2025 automatisch freigeschaltet und zukünftige Auflagen werden ab deren Veröffentlichung ebenfalls automatisch freigeschaltet.

Wie starte ich die Anwendung?

Die Anwendung starten Sie auf: https://app.fragdenkuettner.de

Zugangsvoraussetzung und Registrierungsprozess für FRAG DEN KÜTTNER

Die Freischaltung für FRAG DEN KÜTTNER erfolgt durch die Eingabe des Codes aus Ihrem Buch.
  1. KÜTTNER-Buch im Buchhandel oder auf beck-shop.de erwerben
  2. Gehen Sie auf https://app.fragdenkuettner.de
  3. Klicken Sie auf „FREISCHALTEN“ und Rubbeln Sie den unten abgedruckten Code frei
  4. Geben Sie den freigerubbelten Code ein und folgen Sie den Anweisungen.
  5. Nach erfolgter vollständiger Registrierung loggen Sie sich auf https://app.fragdenkuettner.de ein.

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Wichtig: 
Rubbeln Sie den Code im Buch nur dann frei, wenn Sie das Buch sicher behalten möchten. Ein etwaiges Rückgaberecht für das Buch besteht nur bei unbeschädigtem Rubbelfeld. Der Code ist einmalig einlösbar und verliert nach erfolgter Freischaltung seine Gültigkeit. Eine Weitergabe des Codes an Dritte ist nicht zulässig. Nach Beendigung des Freischaltprozesses ist Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse mit dem Freischaltcode verknüpft, sodass Sie den Codes bei zukünftigen Logins nicht mehr eingeben müssen.

Abonnentinnen und Abonnenten des Fachmoduls PersonalDirekt benötigen keinen Freischaltcode. Sie werden automatisch freigeschaltet und können dadurch die KI-Anwendung zu nutzen.

Wie benutze ich die Funktion „Suche im KÜTTNER”?

Suchen Sie mittels Stichworten nach relevanten Fundstellen im KÜTTNER. Nutzen Sie die Filterfunktion, um die Suche auf ausgewählte Bereiche des KÜTTNER zu beschränken. Es können ein Wort, mehrere Wörter oder Sätze eingeben werden. Die Software-Anwendung zeigt dann die relevantesten KÜTTNER-Fundstellen an. Nutzen Sie die Filterfunktion, um die Suche auf bestimmte Bereiche des KÜTTNER zu beschränken.

Wie benutze ich die Funktion „Frag den KÜTTNER”?

Stellen Sie eine einzelne, in sich geschlossene rechtliche Frage, um eine KI-generierte Antwort mit den von der Anwendung herangezogenen KÜTTNER-Fundstellen zu erhalten. 

Wie benutze ich die Funktion „Sprich mit dem KÜTTNER”?

Lösen Sie schrittweise einen Fall, indem Sie Themen, die sich aus den KI-generierten Antworten ergeben, über Nachfragen vertiefen. 

Auf Wunsch kann die Anwendung erste Entwürfe von E-Mails, Schreiben und Vertragsklauseln auf Basis der von der KI-Anwendung erzeugten Antworten erstellen.

Wie kann ich meine Fragen/Eingaben konkretisieren, um ein besseres Ergebnis zu erhalten?

Geben Sie zusätzlichen Kontext an: Wenn FRAG DEN KÜTTNER keine passende Antwort geben kann, versuchen Sie, zusätzlichen Kontext hinzuzufügen, um zu sehen, ob die Software-Anwendung die Eingabe besser versteht.

Präzisieren Sie die Frage/Eingabe: Auch kann es hilfreich sein, die Frage möglichst exakt und zielgerichtet zu formulieren. 

Formulieren Sie die Frage um: In manchen Fällen kann es sein, dass FRAG DEN KÜTTNER eine bestimmte Formulierung einer Eingabe nicht versteht. Probieren Sie daher unterschiedliche Formulierungen aus, um eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten.

Starten Sie eine neue Sitzung: Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Software-Anwendung Ihr Rechercheziel gänzlich aus den Augen verloren hat, kann es sinnvoll sein, die Sitzung komplett neu zu starten (durch Aktualisieren der Seite).

Warum gibt FRAG DEN KÜTTNER unterschiedliche Antworten auf die gleiche Frage?

FRAG DEN KÜTTNER liegt ein Large Language Model (LLM) zu Grunde. LLMs verwenden stochastische Methoden, um Text zu generieren. Das bedeutet, dass es eine gewisse Variabilität in den Antworten geben kann, selbst wenn die Ausgangsfrage identisch ist. Dies ist oft darauf zurückzuführen, dass das Modell Wahrscheinlichkeiten für die nächsten Wörter oder Sätze berechnet und es viele Möglichkeiten gibt, eine plausible Antwort zu formulieren.

Warum gibt FRAG DEN KÜTTNER keine Antwort auf meine Frage?

FRAG DEN KÜTTNER nimmt nur Bezug auf Inhalte des KÜTTNER in der jeweils aktuellen Auflage. Es ist möglich, dass die Inhalte des KÜTTNER nicht ausreichend sind, um eine Frage zu beantworten. Die Software-Anwendung zeigt in diesem Fall folgende Fehlermeldung an: „Aus den zur Verfügung stehenden Textabschnitten kann ich die Antwort nicht formulieren”.

FRAG DEN KÜTTNER liefert mir keine Antwort. Was kann ich tun?

Sollte die Anwendung keine Antwort liefern, obwohl Ihnen das System die Rückmeldung gibt, dass Ihre Anfrage bearbeitet wird, so kann das technische Gründe haben. In diesem Fall kopieren Sie bitte Ihre Anfrage, laden die Seite noch mal neu und geben dann die Frage erneut ein. Das System sollte Ihnen die Frage dann entsprechend beantworten.

Warum kann es bei der Beantwortung von Fragen zu verzögerten Antworten kommen?

FRAG DEN KÜTTNER unterliegt einer permanenten technischen Optimierung. Daher kann es während der Nutzung zu Verzögerungen in der Verarbeitung kommen.

Habe ich auch später noch Zugriff auf meine Eingaben und die Antworten von FRAG DEN KÜTTNER?

Nein. Sobald Sie die Anwendung verlassen oder sich ausloggen oder ausgeloggt werden, haben Sie keinen Zugriff mehr auf zuvor gestellte Fragen und deren Antworten. Die Suchhistorie wird nicht gespeichert.

Kann ich Ergebnisse aus dem FRAG DEN KÜTTNER in meine Schriftsätze oder Korrespondenz übernehmen?

Sie können die Antworten kopieren und in Ihre Schriftsätze oder Korrespondenz einfügen (Copy and Paste). Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die FRAG DEN KÜTTNER-Antworten keine Rechtsdienstleistungen iSd § 2 Abs. 1 RDG erbringen. Die Antworten müssen daher von Ihnen als Nutzerin oder Nutzer überprüft werden. FRAG DEN KÜTTNER entbindet auch qualifizierte Steuerberaterinnen oder Steuerberater bzw. Juristinnen oder Juristen nicht von der Pflicht zur eigenverantwortlichen Recherche und Prüfung von Rechtsfragen im konkreten Einzelfall.

Wie geht FRAG DEN KÜTTNER mit meinen Daten um?

Die Anwendung arbeitet unabhängig von externen Quellen in einem geschlossen Datenumfeld, das ausschließlich auf der aktuellen Auflage des KÜTTNER basiert. Die eingegebenen Daten sind vor Zugriffen Dritter sicher. Es ist gleichwohl grundsätzlich nicht empfehlenswert, in FRAG DEN KÜTTNER personenbezogene Daten einzugeben.

Funktioniert die Nutzung auf unterschiedlichen Geräten?

Ja, die Nutzung der Anwendung funktioniert nicht nur auf dem PC (Windows und Apple), sondern auch auf unterschiedlichen Smart-Devices (z.B. Tablets oder Smartphones, sowohl Android als auch iOS).

Ich habe bereits das Printwerk KÜTTNER vorbestellt. Bekomme ich dann automatisch ein Buch mit einem Freischaltcode zugesandt?

Ja, sie bekommen automatisch das Buch mit einem gültigen Freischaltcode zugeschickt.

Wie lange gilt der Code im Buch?

Die Gültigkeit des Codes und die Nutzung der Anwendung FRAG DEN KÜTTNER enden für die 32. Auflage des KÜTTNER automatisch mit dem 31.5.2026.

Muss ich ein gedrucktes Buch kaufen? Ich will nur die digitale Anwendung.

Sie können das Printwerk erwerben und erhalten dadurch Zugang zur KI-Anwendung FRAG DEN KÜTTNER. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Inhalte des Werkes mit dem Fachmodul PersonalDirekt zu abonnieren und dadurch die KI-Anwendung zu nutzen. FRAG DEN KÜTTNER und das gedruckte Buch ergänzen sich gegenseitig. Die Möglichkeit des Lesens längerer Textpassagen und mehrerer Randnummern am Stück sowie die Blätterfunktion bieten nach wie vor nur das Buch. Das ist insbesondere bei Einführungen und im Zusammenhang stehenden Texten von Vorteil und erleichtert beispielsweise das Erfassen von Beziehungen zwischen Kommentierungen sowie der Gesetzessystematik.

Ich habe ein Buch mit beschädigtem Rubbelfeld erworben. Was kann ich tun?

Bitte setzen Sie sich mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin in Verbindung, um zu klären, ob der Code (schon) genutzt wurde. Der Code ist nur einmal nutzbar.

Was, wenn ich den Code beim Freirubbeln zerstöre oder ein leeres Feld vorfinde?

In Einzelfällen kommt es vor, dass der Gutscheincode unter dem Rubbelfeld beim Freirubbeln zerstört wurde, nicht lesbar ist oder Sie ein leeres Feld vorfinden.

1. Bitte Scannen Sie den beschädigten/leeren Code oder fotografieren Sie ihn ab
2. Scannen oder fotografieren Sie den Kassenbon
3. Schicken Sie die Bilder an hotline@beck.de.

Ihnen wird nach Prüfung ein neuer Code zugesendet.

Ich habe den Code selbst freigerubbelt und den Registrierungsprozess gestartet. Leider kann ich mich mit dem Code nicht einloggen und erhalte eine Fehlermeldung. An wen kann ich mich wenden?

hotline@beck.de

Wer beantwortet technische Fragen?

hotline@beck.de

Kann ich das Buch KÜTTNER retournieren?

Im Rahmen eines bestehenden Widerrufs- oder Rückgaberechts können Sie das Buch bei Ihrer Buchhandlung oder an den beck-shop zurückgeben, sofern das Rubbelfeld unversehrt ist.

Was machen Studentinnen/Studenten, wenn sie FRAG DEN KÜTTNER in Zusammenhang mit dem Buch aus der Bibliothek nutzen wollen? 

Derzeit ist eine solche Nutzung leider nicht möglich. 

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