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Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)

Das Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 ist am 25.02.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft getreten (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 6, S. 194).

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