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Ziel des Gesetzes

Durch den Nachtragshaushalt sollen dem Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, 60 Milliarden Euro zugeführt werden. Im EKF sollen die Mittel der Rücklage zugeführt werden, die damit auf 76,2 Milliarden Euro aufwächst. Die Gesamtausgaben sollen in diesem Jahr nunmehr 572,7 Milliarden Euro betragen. Die bisherige Planung sah Ausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro vor. Laut Gesetzentwurf ist diese Zuführung ohne Erhöhung der Kreditermächtigung möglich, da sich im Haushaltsvollzug Mehreinnahmen und Minderausgaben abzeichnen. Die mit dem Ersten Nachtragshaushalt im April 2021 erhöhte Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme liegt aktuell bei 240 Milliarden Euro für dieses Jahr.

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