Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)
Das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen ist am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am 01.01.2021 in Kraft (
BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 58, S. 2616).