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Zweites Familienentlastungsgesetz

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)

Das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen ist am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am 01.01.2021 in Kraft (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 58, S. 2616).

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