30. Juni 2020 |
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
29. Juli 2020 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums). |
7. August 2020 |
Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 433/20). |
4. September 2020 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 433/1/20) |
10. September 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
18. September 2020 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 433/20 Beschluss). |
24. September 2020 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/22815). |
28. September 2020 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
28. Oktober 2020 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/23795). |
29. Oktober 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
27. November 2020 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
7. Dezember 2020 |
Das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 58, S. 2616). |