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Entwicklungsgeschichte

30. Juni 2020 Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
29. Juli 2020 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
7. August 2020 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 433/20).
4. September 2020 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 433/1/20)
10. September 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
18. September 2020 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 433/20 Beschluss).
24. September 2020 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/22815).
28. September 2020 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
28. Oktober 2020 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/23795).
29. Oktober 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an  (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
27. November 2020 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
7. Dezember 2020 Das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 58, S. 2616).

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