Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist am 28.07.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2014, Teil I Nr. 35, S. 1218, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Artikel 4 tritt zum 01.08.2014 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 29.07.2014 in Kraft.