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Entwicklungsgeschichte

 

11. April 2014 Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vor (BR-Drs. 154/14).
12. Mai 2014 Die Ausschüsse des Bundesrats legen ihre Empfehlungen vor (BR-Drs. 154/1/14).
23. Mai 2014 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ab (BR-Drs. 154/14 Beschluss).
28. Mai 2014 Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrates und gibt eine Gegenäußerung ab (BT-Drs. 18/1576).
4. Juni 2014 Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
6. Juni 2014 Der Bundestag überweist die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung in die Ausschüsse (BT-Drs. 18/1702).
3. Juli 2014 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/2037).
4. Juli 2014 Der Bundestag verabschiedet den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und unterrichtet den Bundesrat über den Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 292/14).
11. Juli 2014 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 292/14 Beschluss).
28. Juli 2014 Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2014, Teil I Nr. 35, S. 1218, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). 

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