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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz - BEG IV)

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 26.09.2024 in zweiter und dritter Lesung beraten und in Ausschussfassung angenommen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

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