Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen
und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
(Viertes Bürokratieentlastungsgesetz - BEG IV)
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 26.09.2024 in zweiter und dritter Lesung beraten und in Ausschussfassung angenommen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).