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Entwicklungsgeschichte

30. August 2023Die Bundesregierung legt Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz vor (Eckpunktepapier, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz).
11. Januar 2024Das Bundesministerium der Justiz legt einen Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ).
13. März 2024Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ).
15. März 2024Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 129/24).
15. April 2024Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 129/1/24).
26. April 2024Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 129/24 Beschluss).
8. Mai 2024Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/11306).
17. Mai 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
5. Juni 2024Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags finden zwei öffentliche Anhörungen statt (1. Anhörung2. Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
25. September 2024Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags beschließt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
26. September 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
27. September 2024Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 474/24).
18. Oktober 2024Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
29. Oktober 2024Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz - BEG IV) wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2024 I Nr. 323).

 

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