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Ziel des Gesetzes

Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf vier Maßnahmen:

  • Der Entwurf sieht Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes vor, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen.
  • Es soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten) eingerichtet werden.
  • Für deutsche Staatsangehörige besteht zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr.
  • Der digitale Wandel soll insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Dazu zählen auch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnung sowie die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen.

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