Verordnung der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen
(letzte Aktualisierung: 29.09.2010)
Die Europäische Kommission hat am 20.04.2010 den Entwurf einer Verordnung der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen angenommen. Die Verordnung (EU) Nr. 330/2010 wurde am 23.04.2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex). Die Verordnung ist am 01.06.2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.05.2022.
Die Leitlinien für vertikale Beschränkungen sind am 19.05.2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).