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Versicherungsvertragsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts

(letzte Aktualisierung: 11.01.2008)

Am 29.11.2007 ist das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 59, S. 2631, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Artikel 5 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 25.04.2006 in Kraft. In Artikel 1 tritt § 7 Abs. 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes an Tag nach der Verkündung in Kraft. In Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2008 in Kraft.

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