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Entwicklungsgeschichte

7. Juni 2000 Zur Vorbereitung der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes setzt das Bundesministerium der Justiz eine Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts ein.
19. April 2004 Die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts legt ihren Abschlussbericht vor.
26. Juli 2005 Das Bundesverfassungsgericht fordert in einem Urteil insbesondere die Beteiligung der Versicherten an den so genannten stillen Reserven (Urteil in NJW 2005, 2376).
9. Februar 2006 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt die Eckpunkte der Reform des Versicherungsvertragsrechts vor (siehe Referentenentwurf).
10. Oktober 2006 Bundesjustizministerim Brigitte Zypries (SPD) stellt einen Gesetzentwurf für ein neues Versicherungsvertragsrecht vor, das das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1908 ablösen und zum 01.01.2008 in Kraft treten soll.
11. Oktober 2006 Der Gesetzentwurf wird vom Bundeskabinett beschlossen.
24. November 2006

Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BR-Drs. 707/06) Stellung (BR-Drs. 707/06(B)).

11. Januar 2007

Wie der Bundestag mitteilt, hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts in den Bundestag eingebracht (vgl. BT-Drs. 16/3945). Nach dem Entwurf sollen die Rechte der Versicherten gegenüber der Versicherugnen gestärkt werden.

1. Februar 2007

Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BT-Drs. 16/3945)statt. Der Entwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

28. März 2007 Die von der Bundesregierung geplante Reform des Versicherungsvertragsrechts (BT-Drs. 16/3945) wird im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss von der überwiegenden Mehrheit der Sachverständigen grundsätzlich begrüßt.
09. Mai 2007 In einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/5298) fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, zu den Auswirkungen der geplanten Reform des Versicherungsvertragsrechts auf Freiberufler Stellung zu nehmen.
25. Mai 2007 In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/5497) teilt die Bundesregierung mit, ihrer Auffassung nach werde die im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgesehene Einführung eines Direktanspruchs gegen Versicherer keine Prämiensteigerungen nach sich ziehen, die für Versicherungsnehmer von Berufshaftpflichtversicherungen untragbar würden. Falls es tatsächlich zu Prämiensteigerungen komme, so seien diese jedenfalls nicht auf den geplanten Direktanspruch zurückzuführen sondern Folge dessen, dass bisher unzulässig vereinbarte Deckungsbegrenzungsmöglichkeiten künftig entfallen werden.
5. Juli 2007 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BT-Drs. 16/3945) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung auf (BT-Drs 16/5862) angenommen. Der Änderungsantrag (BT-Drs. 16/5940) einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE und der Entschließungsantrag (BT-Drs. 16/5974) einzelner Abgeordneter und der Fraktion der FDP werden abgelehnt.
21. September 2007 Der Bundesrat beschließt in seiner 836. Sitzung, bezüglich des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 583/07(B)).
29. November 2007 Das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 59, S. 2631, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Artikel 5 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 25.04.2006 in Kraft. In Artikel 1 tritt § 7 Abs. 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes an Tag nach der Verkündung in Kraft. In Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2008 in Kraft.

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