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Verbraucherinsolvenz - Insolvenzrechtsreform Stufe II

Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform; Verbraucherinsolvenzreform)

Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte ist am 18.07.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2013, Teil I Nr. 38, S. 2379, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

Art. 1 Nr. 11 und 12, Art. 5 Nr. 3 sowie Art. 8 sind am 19.07.2013 in Kraft getreten. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.07.2014 in Kraft.

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