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Entwicklungsgeschichte

6. April 2011 Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein findet in Berlin der erste „Runde Tisch Verbraucherinsolvenz“ der Verbände statt.
7. April 2011 Beim Achten Deutschen Insolvenzrechtstag stellt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vor.
23. Januar 2012 Das Bundesjustizministerium legt einen Referentenentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMJ) für ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vor und versendet ihn an Länder und Verbände zur Stellungnahme. Mit dieser zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform ist insbesondere eine Beschleunigung der Restschuldbefreiung geplant.
18. Juli 2012 Das Bundeskabinett beschließt die Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (Regierungsentwurf, Bearbeitungsstand: 12.07.2012, pdf-Datei, Quelle: BMJ). Künftig sollen sich Verbraucher bereits nach drei statt nach sechs Jahren von der Restschuld befreien können, wenn sie ein Viertel der Gläubigerforderungen erfüllt haben und die Verfahrenskosten zahlen. Eine Befreiung nach fünf statt sechs Jahren soll der Schuldner erhalten können, wenn er nur die Verfahrenskosten übernimmt.
Im Gegensatz zum Referentenentwurf ist der Vorschlag zum Umgang mit Lizenzen im Falle der Insolvenz des Lizenzgebers (§ 108a InsO-E) im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
21. September 2012 Der Bundesrat nimmt zu dem Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren und zur Stärkung der Gläubigerrechte (BR-Drs. 467/12) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 467/1/12) Stellung (BR-Drs. 467/12(B)).
31. Oktober 2012 Die Bundesregierung legt ihren Gesetzentwurf vor (BT-Drs. 17/11268).
29. November 2012 Der Gesetzentwurf wird in der Ersten Beratung im Bundestag in die Ausschüsse (Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie) überwiesen.
14. Januar 2013 Expertenanhörung des Rechtsausschusses (Bericht der Expertenanhörung, Quelle: Bundestag).
15. Mai 2013 Der Rechtsausschuss des Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 17/13535).
16. Mai 2013 Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf in Ausschussfassung an und unterrichtet den Bundesrat (BR-Drs. 380/13).
24. Mai 2013 Der Rechtsausschuss des Bundesrats gibt seine Empfehlungen ab (BR-Drs. 380/1/13).
7. Juni 2013 Der Bundesrat billigt den Gesetzentwurf (BR-Drs. 380/13 Beschluss).
18. Juli 2013 Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013, Teil I Nr. 38, S. 2379, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

 

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