Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit
der unzulässigen Interessenwahrnehmung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 25.04.2024 in zweiter und dritter Lesung beraten und in Ausschussfassung angenommen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).