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Unzulässige Interessenwahrnehmung - Strafbarkeit von Mandatsträgern

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 25.04.2024 in zweiter und dritter Lesung beraten und in Ausschussfassung angenommen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

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