20. Februar 2024 | Die Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP leiten dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung zu (BT-Drs. 20/10376). |
22. Februar 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
13. März 2024 | Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
24. April 2024 | Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 20/11177). |
26. April 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
| Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 198/24). |
17. Mai 2024 | Der Bundesrat billigt das Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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17. Juni 2024 | Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 190).
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