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Entwicklungsgeschichte

20. Februar 2024Die Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP leiten dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung zu (BT-Drs. 20/10376).
22. Februar 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
13. März 2024Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
24. April 2024Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 20/11177).
26. April 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
 Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 198/24).
17. Mai 2024Der Bundesrat billigt das Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
17. Juni 2024Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 190).

 

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