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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung eines neuen Paragraf 108f Strafgesetzbuch vor, wonach Abgeordnete künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn sie für sich oder Dritte einen „ungerechtfertigten Vermögensvorteil“ fordern oder annehmen beziehungsweise sich versprechen lassen, um Interessen der Vorteilsgeber oder von Dritten „während des Mandates“ durch Handeln oder Unterlassen wahrzunehmen. Gemeint ist damit laut Begründung etwa die Einflussnahme auf Bundesministerien und Behörden.

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