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Umsetzung Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 19.11.2010 ist am 24.11.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 58, S. 1592, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Artikel 1 des Gesetzes ist vorbehaltlich des Absatzes 2 am 31.12.2010 in Kraft getreten. Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e, Nummer 2 Buchstabe d, e und f, Nummer 10 Buchstabe b, Nummer 28, 38 und 39 sowie Artikel 2 sind am 30.06.2011 in Kraft getreten. Im Übrigen ist dieses Gesetz am 25.11.2010 in Kraft getreten.

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