beck-aktuell_Gesetzgebung_Logo_Welle_trans
aktuell_gesetzgebung

Entwicklungsgeschichte

8. April 2009 Die RICHTLINIE 2009/27/EG DER KOMMISSION vom 7. April 2009 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/49/EGdes Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für das Risikomanagement wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Dateien, hinterlegt bei eur-lex).
10. Juni 2009 Die RICHTLINIE 2009/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –Abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Dateien, hinterlegt bei eur-lex).
28. Juli 2009 Die RICHTLINIE 2009/83/EG DER KOMMISSION vom 27. Juli 2009 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit technischen Bestimmungen über das Risikomanagement wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Dateien, hinterlegt bei eur-lex).
17. November 2009 Die RICHTLINIE 2009/111/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2007/64/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Dateien, hinterlegt bei eur-lex).
24. März 2010 Die Bundesregierung verabschiedet den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle:BMF). Mit dem Vorhaben sollen das Kreditwesen- und Pfandbriefgesetz geändert werden, um künftigen krisenhaften Entwicklungen auf den Finanzmärkten vorzubeugen.
5. Mai 2010 Der Bundesrat nimmt unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 155/1/10) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (BR-Drs. 155/10) Stellung (BR-Drs. 155/10(B)).
21. Mai 2010 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (BT-Drs. 17/1720 und BT-Drs. 17/1803) am 21.05.2010 in erster Lesung und überweist ihn zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
26. Mai 2010 Die Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (BT-Drs. 17/1720) aufnehmen, teilt der Bundestag am 26.05.2010 mit. Dies gehe aus ihrer als Unterrichtung (BT-Drs. 17/1803) vorgelegten Gegenäußerung zur entsprechenden Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.
16. Juni 2010 Für schärfere Vorschriften für so genannte Kreditverbriefungen sprechen sich die meisten Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (BT-Drs. 17/1720) aus.
8. Juli 2010 Der Bundestag beschließt, dass die Verbriefung von Krediten und der Handel mit diesen Verbriefungen erschwert und die Eigenkapitalbestimmungen für Banken verschärft werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (BT-Drs. 17/1720, BT-Drs. 17/1803) stimmen CDU/CSU und FDP in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/2472) zu. Ein Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/1756), die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft zu sichern, wird in der vom Finanzausschuss beschlossenen Fassung ebenfalls angenommen. Abgelehnt werden drei Entschließungsanträge der Opposition (SPD: BT-Drs. 17/2473, Die Linke: BT-Drs. 17/2474, Bündnis 90/Die Grünen: BT-Drs. 17/2475).
24. September 2010 Der Bundesrat beschließt in seiner, zu dem vom Bundestag am 08.07.2010 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (BR-Drs. 518/10) zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird (BR-Drs. 518/10(B)).
28. Oktober 2010 Der Bundestag berät die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschuss (BT-Drs. 17/3312) zu dem Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie und nimmt sie mit 294 zu 222 Stimmen an. Damit wird das vom Bundestag am 08.07.2010 beschlossene Gesetz nach Maßgabe des vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Beschlusses geändert.
Die Einigung sieht vor, teilt der Bundestag mit, dass die Übergangsfrist für den Bankenselbstbehalt bei Verbriefungstransaktionen um zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert wird. Erst ab dem Jahr 2015 soll dann der zehnprozentige Selbstbehalt gelten.
5. November 2010 Der Bundesrat nimmt das vom Bundestag am 08.07.2010 und 28.10.2010 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (BR-Drs. 656/10) an (BR-Drs. 656/10(B)).
24. November 2010 Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 19.11.2010 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 58, S. 1592, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
25. November 2010 Das Gesetz tritt größtenteils in Kraft.
31. Dezember 2010 Artikel 1 des Gesetzes tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 in Kraft.
30. Juni 2011 Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e, Nummer 2 Buchstabe d, e und f, Nummer 10 Buchstabe b, Nummer 28, 38 und 39 sowie Artikel 2 treten in Kraft.

Diese Meldung teilen:

Anzeigen

Neuerscheinungen bei C.H.BECK

Teilen:

Menü