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Steueränderungs- und Anpassungsgesetz Kroatien

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist am 30.07.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2014, Teil I Nr. 36, S. 1266, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 01.07.2013, Artikel 15 Nr. 4 und 5 mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft. Die Artikel 8 und 18 treten am 01.10.2014, die Artikel 3, 9, 11 und 22 am 01.01.2015 in Kraft.

Im Übrigen tritt das Gesetz am 31.07.2014 in Kraft.

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