Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der
Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen
sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
Der Gesetzentwurf gilt mit Ablauf der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags am 25.03.2025 als erledigt (§ 125 BTGO 1980).