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unsere Informationen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben auf diesen Seiten werden seit Beginn des Jahres 2026 nicht mehr aktualisiert. Alle Informationen sind auf dem Stand Ende 2025 eingefroren.

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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzesentwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Der in § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorgesehene Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden, um das Fallaufkommen bei den Amtsgerichten in Zivilsachen wieder zu erhöhen und damit die Amtsgerichte zu stärken.
  • Daneben soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte die Spezialisierung der Justiz gefördert und eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden. So sollen bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden. Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen hingegen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden


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