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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist am 22.07.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2016 Teil I Nr. 35, S.1679, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). 

Art. 1 Nr. 1 a und e, Nr. 5, 9, 13, 14a, bb und b und Nr. 26, Art. 2 Nr. 1 und 11, Art. 4 Nr 1, 3, 6, 7, 22b, c und d, Nr. 25 a, b und c, Nr. 26 und 27, Art. 9 Nr. 2 und 3 sowie Art. 17 und 18 sind am 23.07.2016 in Kraft getreten. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2017 in Kraft.

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