21. November 2014 |
Das Bundesfinanzministerium legt ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens als Diskussionsentwurf vor (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
27. August 2015 |
Das Bundesministerium der Finanzen legt einen Referentenentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vor (RefE, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
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9. Dezember 2015 |
Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (RegE, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
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18. Dezember 2015 |
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 631/15).
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15. Januar 2016 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 631/1/15).
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29. Januar 2016 |
Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 631/15 Beschluss).
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3. Februar 2016 |
Die Bundesregierung leitet den Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/7457).
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26. Februar 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/159, S. 15714A - 15721B).
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13. April 2016 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Bericht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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11. Mai 2016 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/8434).
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12. Mai 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/170, S. 16773 C - 16783 D).
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27. Mai 2016 |
Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat am 27.05.2016 über den Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 255/16).
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17. Juni 2016 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 255/16 Beschluss).
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22. Juli 2016 |
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 35, S.1679, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
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