Die durch den Gesetzentwurf verfolgte Verfahrensmodernisierung hat
- eine stärkere Serviceorientierung der Steuerverwaltung für die Steuerpflichtigen,
- eine stärkere Unterstützung von Arbeitsabläufen durch die IT und
- strukturelle Verfahrensanpassungen mit dem Ziel einer nachhaltig wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung der Steuerverwaltung
zum Ziel.