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Kör­per­schaft­steu­er­recht - Modernisierungsgesetz (Kö­MoG)

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)

Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ist am 30.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Artikel 1 Nr. 1, 3, 8 Buchstabe b, Artikel 5 Nummer 5 sowie die Artikel 7 bis 10 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2022 in Kraft (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 37, S. 2050).

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