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Entwicklungsgeschichte

17. März 2021 Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
24. März 2021 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen).
26. März 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 244/21).
19. April 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/28656).
22. April 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
26. April 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 244/1/21).
3. Mai 2021 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
4. Mai 2021 Der Freistaat Bayern reicht einen Plenarantrag beim Bundesrat ein (BR-Drs. 244/2/21).
7. Mai 2021 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 244/21 Beschluss).
19. Mai 2021 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/29843)
21. Mai 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
25. Mai 2021 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/29642).
4. Juni 2021 Der Deutsche Bundestag übermittelt dem Bundesrat seinen Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 467/21).
25. Juni 2021 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
30. Juni 2021 Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 37, S. 2050).

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