17. März 2021 |
Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
24. März 2021 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
26. März 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 244/21). |
19. April 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/28656). |
22. April 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
26. April 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 244/1/21). |
3. Mai 2021 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
4. Mai 2021 |
Der Freistaat Bayern reicht einen Plenarantrag beim Bundesrat ein (BR-Drs. 244/2/21). |
7. Mai 2021 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 244/21 Beschluss). |
19. Mai 2021 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/29843) |
21. Mai 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
25. Mai 2021 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/29642). |
4. Juni 2021 |
Der Deutsche Bundestag übermittelt dem Bundesrat seinen Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 467/21). |
25. Juni 2021 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
30. Juni 2021 |
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 37, S. 2050). |