Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer vor, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Darüber hinaus soll der persönliche Anwendungsbereichs für Umwandlungen im Sinne des Umwandlungssteuergesetzes erweitert werden. Künftig sollen neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein. Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft sollen die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch ein einfacheres System, die sog. Einlagelösung, ersetzt werden. Zudem sollen nach dem Gesetzentwurf künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können.