Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (MietNovG)
Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (MietNovG) ist am 27.04.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2015, Teil I Nr. 16, S. 610, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
In Artikel 1 Nummer 3 tritt § 556d Absatz 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.06.2015 in Kraft.