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Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG)

Das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) ist am 18.10.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Jg 2017 Teil I Nr.68, S. 3546, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Artikel 1 Nr. 1 sowie die Artikel 2, 3, 4 treten am 18.04.2018 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 19.10.2017 in Kraft.

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